Friedinger: „Verzögerungen bei Umsetzung der Eingetragenen Partnerschaft in OÖ Landesrecht schaden den Betroffenen!“
„Die nun schon eineinhalb Jahre andauernden Verzögerungen bei der Umsetzung der Eingetragenen Partnerschaft (EP) im oberösterreichischen Landesrecht sind mittlerweile unentschuldbar und schaden den betroffenen Lesben, Schwulen und ihren Angehörigen!“ erklärte heute Gerhard Friedinger, Oberösterreichischer Landesvorsitzender der sozialdemokratischen Homosexuellenorganisation SoHo.
Friedinger erläuterte: „Während die entsprechenden Landesgesetze in Wien von SPÖ-Grünen sowie in der Steiermark auch von der ÖVP bereits im Sommer 2010 beschlossen wurden, sind die ÖVP und die Grünen in Oberösterreich hier ihren Parteifreunden sowohl zeitlich als auch inhaltlich um Jahre hinterher.“
„Es ist zu befürchten, dass diese massiven zeitlichen Verzögerungen stark mit dem inhaltlichen Gezerre um dieses Paket zusammenhängen“ konstatierte Friedinger und stellte weiters fest: „Die Eingetragene Partnerschaft im Bundesrecht, die am 1. Jänner 2010 in Kraft trat, enthält rund 60 diskriminierende Unterschiede zum Eherecht, die großteils den Wünschen der Bundes-ÖVP geschuldet sind. Einige dieser EP-Diskriminierungen betreffen Stiefkinder, etwa der erschwerte Zugang zur Pflegefreistellung und zur Hospizkarenz. Viele Bundesländer haben bei der Umsetzung der EP im Landesrecht diese unsinnigen Sonderregeln daher nicht in ihr Landesdienstrecht übernommen, sondern Eingetragene Partner völlig mit Ehepaaren gleichgestellt, in der Steiermark geschah dies etwa auch mit voller Zustimmung der ÖVP im Landtag! Dies entspricht mittlerweile auch der Rechtssprechung des EU-Gerichtshofes, der im Mai 2011 im Fall Römer klargestellt hat, dass jegliche Ungleichbehandlung zwischen EP und Ehe im Arbeitsrecht gegen das Unionsrecht der EU verstößt (C-147/08). Nur in Oberösterreich scheint es hier wohl inhaltlich ein Problem zwischen ÖVP und Grünen zu geben, anders kann ich mir diese jahrelangen Verzögerungen nicht mehr erklären.“
Bisheriger Stand der Beratungen in Oberösterreich
- Im Juli 2010 gab es im oberösterreichischen Landtag erstmals einen Initiativantrag zur Ausarbeitung eines entsprechenden Landesgesetzes (Beilage 205/2010 der XXVII. GP), nachdem die Landtage in Wien und der Steiermark zu diesem Zeitpunkt bereits die umfassende und diskriminierungsfreie Gleichstellung Eingetragener Partner im Landesrecht beschlossen hatten.
- Danach erarbeiteten die Landesjuristen in OÖ im Herbst 2010 eine Regierungsvorlage, ohne jedoch später auf die kritischen Einwände der NGOs im Begutachtungsverfahren Rücksicht zu nehmen. Die daraufhin beschlossene Regierungsvorlage würde daher in wesentlichen Punkten, insbesondere im Dienstrecht, diskriminierende Bestimmungen im Landesrecht festschreiben, was damals auch die Grünen OÖ scharf verurteilten.
- Trotzdem wurde diese vielkritisierte Regierungsvorlage vor dem Sommer 2011 dem OÖ Landtag zugestellt und dort einem Unterausschuß zugewiesen (Beilage 380/2011 der XXVII. GP). Seitdem ist nichts mehr passiert, obwohl ÖVP und Grüne vor dem Sommer versprochen hatten, dass im Herbst ein Ergebnis präsentiert wird.
„Der Herbst ist wohl nicht nur meteorologisch längst vorbei, und trotzdem passiert nichts in Sachen Umsetzung der EP im oberösterreichischen Landesrecht“ stellte Friedinger abschließend fest und betonte: „Diese Verschleppungstaktik schadet den Betroffenen und ihren Angehörigen, weil sie sich zwischenzeitlich seit fast zwei Jahren in einem rechtlichen Graubereich bewegen – etwa wenn Landesbedienstete in einer EP nun Pflegeurlaub für die Betreuung ihres Stiefkindes brauchen. Das ist nicht mehr länger hinnehmbar, und darum drängen SPÖ und SoHo Oberösterreich hier im Landtag auf eine rasche und diskriminierungsfreie Umsetzung der EP im Landesrecht. Hoffen wir,
dass die ÖVP und die Grünen uns im Landtag nun endlich folgen!“