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Antrag der SPOÖ zur Vermeidung der Kürzung der Wohnbeihilfe

„Die geplanten Einsparungen im Wohnbauressort sind sozial ungerecht und treffen wieder die Einkommensschwächeren!“ ist sich SPOÖ-Vorsitzender LH-Stv. Josef Ackerl sicher. Deshalb beantragt die SP-Regierungsfraktion, die in der Verordnung vorgesehene Kürzung der Wohnbeihilfe für 2012 nicht durchzuführen und statt dessen in den übrigen Budgets der Regierungsmitglieder und beim Amtsaufwand eine Kürzung von je € 300.000,– bei von den zuständigen Regierungsmitgliedern definierten Voranschlagstellen herbeizuführen.

Begründet wird der Antrag mit den beträchtlich steigenden Wohnungskosten auf Grund der Preissteigerungen bei den Betriebskosten. „Damit werden heute schon einkommensschwache Haushalte über alle Maßen belastet. Eine durch die Verordnung faktisch bewirkte Kürzung der Wohnbeihilfe trifft wieder jene Menschen in unserer Gesellschaft hart, die ja gerade auf Grund ihrer Lebens- und Einkommenssituation einen Anspruch auf eine Wohnbeihilfe haben“, so Ackerl.

Der Vorwand der Reduzierung bzw. Verhinderung von Missbrauch findet in der Verordnung keine Abbildung, tatsächlich sollen einfach nur die Zugangsvoraussetzungen und die Verschlechterung jener Mindeststandards an Lebensqualität, die wir allen Menschen vergönnt sind, zu einer drastischen Verringerung der Bezieherinnen und Bezieher führen. Das angepeilte Einsparvolumen von über 6 Millionen Euro wird dabei im ersten Jahr noch nicht erreicht werden, laut beschlossenem Budgetvoranschlag (85 Millionen Euro statt 88 Millionen Euro im Jahr 2011 für die Wohnbeihilfe) werden sich die Maßnahmen im Jahr 2012 mit 3 Millionen zu Buche schlagen. Die SP-Regierungsfraktion lehnt dieses falsche Sparen ab und ist auch bereit, einen Beitrag zur Verhinderung dieses sozialpolitischen Kahlschlags zu leisten.

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