Gesetzesnovelle zur LehrerInnenauswahl durch DirektorInnen normiert bereits bestehende Praxis
Inhaltlich spricht nichts dagegen, dass DirektorInnen an der Auswahl der Lehrkräfte für ihre Schule mitwirken dürfen – es entspricht vielmehr der bestehenden Praxis in Oberösterreichs Bildungslandschaft, dass sich der Bezirkschulinspektor hinsichtlich des konkreten Bedarfs mit der Schulleitung abspricht. Dennoch liegt dem heute tagenden Bildungsausschuss eine Gesetzesnovelle zum Landeslehrer-Diensthoheits-gesetz vor, mit der genau diese gelebte Praxis gesetzlich festgeschrieben werden soll. “Es hat ein wenig den Anschein von Effekthascherei, wenn die im zulässigen Rahmen des Gesetzes gelebte Praxis erneut gesetzlich festgeschrieben wird”, äußert sich SPÖ-Klubvorsitzende Mag.a Gertraud Jahn skeptisch zur Vorgehensweise der zuständigen ÖVP-Bildungsreferentin Hummer.
Die SPÖ wird der Novelle dennoch zustimmen, weil die wichtige Objektivierung von Lehrkräften erhalten bleibt und im Gegenteil zu den ursprünglichen ÖVP-Ankündigungen einer echten LehrerInnenauswahl durch SchulleiterInnen keine unmittelbaren Probleme in der schulischen Praxis zu erwarten sind.
Bei 900 LehrerInnenbewegungen pro Jahr, insbesondere im Sommer, allein in Oberösterreich ist klar, dass eine – wie von Hummer ursprünglich angekündigt – Lehrkräfte-Auswahl durch DirektorInnen in der Praxis äußerst kompliziert ist. Das knappe Angebot der Lehrkräfte, der korrekte Ablauf des Auswahlverfahrens und die qualitative Verteilung auf die verschiedenen Schulstandorte müssten voll berücksichtigt werden. Auch die menschliche Frage, was mit Lehrkräften passieren solle, die von SchulleiterInnen abgelehnt würden und dadurch stigmatisiert seien, ist zu klären. “Oftmals entscheidet sich erst in der letzten Ferienwoche, ob es zu einer Klassenteilung kommt und damit eine neue Lehrkraft gebraucht wird. Das gilt es alles im Verfahren umfassend zu berücksichtigen, damit nicht zu Schulbeginn die Kinder ohne Lehrkraft in der Klasse sitzen”, gibt Jahn zu bedenken.
Substantielle Reformen zur Verbesserung des Personalmanagements im Schulsektor sind im vergangenen Jahr auf Bundesebene eingeleitet worden: So wurde im Bundes-Schulaufsichtsgesetz die Einrichtung eines Qualitätsmanagements normiert, sowie im Schulunterrichtsgesetz die Aufgaben der Schulleitung ergänzt und verdeutlicht, welche Aufgaben von dieser im Hinblick auf die schulische Qualitätsentwicklung wahrzunehmen sind. Zudem werden konkrete Zielvereinbarungen für die einzelnen Schulen ermöglicht. “Diese konkreten Bildungsfortschritte von Bildungsministerin Schmied sind geprägt von Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit. In Oberösterreich konzentriert sich Landesrätin Hummer darauf die gelebte Praxis gesetzlich nachzubilden”, so die SPÖ-Klubvorsitzende.