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Nach Urteil des Verfassungsgerichtshofs: SPÖ bleibt bei Kritik an misslungenem Bettelgesetz

Der Verfassungsgerichtshof hat in der von SPÖ und Grünen initiierten Prüfung des Oö. Bettelverbots festgestellt, dass das Gesetz zwar misslungen formuliert, aber nicht verfassungswidrig ist. “Bis zum heutigen Tag war unklar, was die schwammig formulierten Tatbestände der Bettelverbotsregelung konkret bedeuten. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil für jene Klarstellung gesorgt, die es zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Oö. Landtag am 10. März 2011 nicht gegeben hat. Wir respektieren das Urteil vollinhaltlich und sehen darin auch unsere Kritik an den unklaren Gesetzesbestimmungen bestätigt”, erklärt SPÖ-Klubvorsitzende Mag.a Gertraud Jahn.

Schon im Zuge der Ausschussberatungen zur Oö. Polizeistrafgesetznovelle, mit welcher die Betteleibestimmungen beschlossen wurde, haben sämtliche PraktikerInnen schwere Beden-ken geäußert und sich gegen das Gesetz ausgesprochen. ÖVP und FPÖ haben dennoch mit Zeitdruck eine rasche Beschlussfassung durchgesetzt, ohne auf die – wie auch im Urteil des VfGH bestätigt – berechtigte Kritik der SPÖ an einer Reihe von gesetzlichen Formulierungen einzugehen. So hat der VfGH festgestellt, dass die Formulierung “in welcher Form auch immer” wie sie im §1a (2) und §1a (3) OÖ PolStG enthalten ist, nur die verschiedenen Varianten von Bettelei im Sinne des §1 (1) OÖ PolStG (aggressiv, etc.) erfasst und nicht sämtliche Formen des Bettelns – wie das der Wortlaut durchaus zulassen würde. Ein Verbot von stillem Betteln wäre nämlich laut Aussagen von VfGH-Präsident Holzinger verfassungswidrig.

“Es war richtig, dieses schwammige und parteipolitisch motivierte Gesetz gemeinsam mit den Grünen auf Verfassungskonformität prüfen zu lassen. Wir halten auch unsere inhaltliche Kritik aufrecht, die von hochrangigen Rechtsexperten wie Univ.Prof Funk und Univ.Prof. Birklbauer sowie unserem Rechtsvertreter Univ.Prof. Binder geteilt wird. Ebenso erneuern wir unseren Appell an ÖVP und FPÖ in sensiblen gesetzlichen Angelegenheiten die Parteipolitik auszuklammern und gemeinsam mit den PraktikerInnen sachliche Lösungen zu suchen – dann stehen wir SozialdemokratInnen auch als PartnerInnen zur Verfügung. Gerade in der Frage der Bettelei ist die SPÖ immer zu einer sachlichen Lösung bereit gewesen – aber auf gefestigtem verfassungsrechtlichem Boden”, stellt SPÖ-Klubvorsitzende Jahn klar.

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