Rechnungshof-Bericht zu Kindergärten: SPÖ sieht sich in Kritik bestätigt
SPÖ-Klubvorsitzende Gertraud Jahn sieht die Haltung ihrer Partei zum beitragsfreien Kindergarten durch den heutigen Bericht des Landesrechnungshofs bestätigt. “Der Bericht untermauert die Sinnhaftigkeit dieses Bildungsprojektes. So ermöglichte der beitragsfreie Kindergarten etwa bei den Dreijährigen eine Anhebung der Betreuungsquote von 67% auf 80%”, hält die Klubvorsitzende fest. Die beträchtliche Kritik des Rechungshofes an der Umsetzung, insbesondere bei der Evaluierung, der fehlenden Planungssicherheit bei der Randzeitenförderung und den entstandenen Mehrbelastungen für die Gemeinden, war für Jahn zu erwarten. Sie fordert daher gemeinsam mit Kindergartensprecherin Petra Müllner die Durchführung einer neuen umfassenden Evaluierung und eine gesetzliche Festschreibung der Randzeitenförderung.
“Der beitragsfreie Kindergarten in Oberösterreich ist im Sinne der Pädagogik sehr wertvoll. Die verbesserten Bedingungen an den Kindergärten und dass mehr Kinder denn je diese Einrichtungen besuchen, bestätigt den Nutzen unserer langjährigen Forderung. Der Betreuungsschlüssel konnte pädagogisch sinnvoll verbessert werden. Die nun gerade im ländlichen Raum deutlich längeren Öffnungszeiten, geben vielen OberösterreicherInnen erstmals die Möglichkeit, Familie und Beruf in Einklang zu bringen”, stellt Müllner fest.
Die harte Rechungshof-Kritik an der Projektumsetzung ist für Jahn nicht verwunderlich.
Der Landesrechnungshof bewertet die Ergebnisse der Evaluierung wegen der geringen Datenbasis als “nur bedingt aussagekräftig”. “Eine lückenhafte Online-Erhebung in der Ferienzeit als Datengrundlage ist mehr als unprofessionell. Eine neue, profunde Evaluierung, basierend auf aussagekräftigen Daten, ist rasch durchzuführen. Nur so können die Ergebnisse korrekt festgestellt werden”, fordert Jahn.
Bei der Randzeitenförderung für Gruppen, die die Mindestzahl von 10 Kindern nicht erreichen, lässt eine gesetzliche Regelung weiter auf sich warten. “Es muss hier einen Rechtsanspruch für die betroffenen Gemeinden geben, um Planungssicherheit für die Folgejahre zu gewährleisten. Ein dringend nötiges Betreuungsangebot darf nicht vom guten Willen der Landesrätin abhängen”, kritisieren die beiden Sozialdemokratinnen.
Durch die Aussage des Landes, es würden keine Mehrkosten für die Gemeinden entstehen, seien außerdem “falsche Erwartungshaltungen geweckt” worden, die Finanzierungszusagen des Landes an die Gemeinden seien “nicht in allen Einzelfällen eingehalten”, hält der Landesrechungshof fest. So zeigt der Bericht auf, dass die von den Gemeinden kritisierten, teilweise erheblichen Zusatzbelastungen “tatsächlich der Fall sein könnten”, die auf die Ausweitung der Gruppen, sowie auf vermehrte Sach- und Betriebsausgaben und die Errichtung von Um- und Neubauten zurückzuführen seien. Ein ehrlicher Umgang mit den Gemeinden wäre angebracht gewesen, merkt Jahn dazu an.
Erfreulich ist, dass 2.500 Kinder neu in die grundlegende Bildungseinrichtung Kindergarten hereingeholt werden konnten, insbesondere im Bereich der Dreijährigen.
“Bei diesen Fakten wird deutlich, dass ein entsprechendes Betreuungsangebot angenommen wird, wenn es für die Eltern leistbar ist. Für Berufstätige ist es unerlässlich, dass ihre Kinder während der gesamten Arbeitszeit bestens betreut und gefördert werden, sind sich Jahn und Müllner sicher.