SPÖ für Zulässigkeit von Ehrungen durch Gemeinden
“Wenn der gelebte Alltag mit geltenden Gesetzen in Konflikt gerät, dann ist die Politik gefordert, eine sachliche Lösung zu erarbeiten. Sollte nun die langjährige Praxis von Ehrungen für Jubiläen zu Problemen im Bereich des Datenschutzes führen, dann gilt es eine rechtlich korrekte Lösung zu erarbeiten, damit auch morgen noch Ehrungen zulässig sind. Wenn dazu ein Gratulationsgesetz, so wie in anderen Bundesländern notwendig ist, dann kann ich mir das gut vorstellen”, argumentiert SPÖ-Klubvorsitzende Mag.a Gertraud Jahn.
Die Verwaltung und Vertreter der öffentlichen Hand sind selbstverständlich zur vollen Einhaltung von Gesetzen verpflichtet. “Wenn Verstöße oder auch nur begründete Bedenken gegenüber Bürgerrechten bestehen, dann ist es Zeit zu handeln. Vertreter der öffentlichen Hand und öffentliche Institutionen haben Vorbildcharakter für die Gesellschaft und müssen deshalb auch besonders genau auf die Einhaltung von Gesetzen achten. Das sind sie den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass es auch in Zukunft möglich ist, den Menschen zu runden Geburtstagen oder Ehejubiläen zu gratulieren. Darüber freuen sich die Leute und diese Freude gilt es zu erhalten – im Einklang mit dem Datenschutz”, ist Jahn sicher.