LR Reinhold Entholzer: Keine Krankenstrafsteuer beim Bundesheer
Der Vorschlag von Generalmajor Raffetseder untaugliche Männer finanziell dafür zu bestrafen, weil sie zu krank sind ihren Wehrdienst abzuleisten, ist ganz klar abzulehnen. „Das ist rechte Ideologie, die mit vernünftigen Reformen beim Bundesheer nichts zu tun hat“, so Landesrat Reinhold Entholzer.
Wie schon bei den Ambulanzgebühren taucht nun wieder die Idee auf, Kranke für ihr Gebrechen ordentlich zur Kasse zu bitten. Geht es nach Generalmajor Raffetseder, sollen künftig Männer, die untauglich sind, als Strafe dafür zahlen müssen. „Ich halte das aus verfassungsrechtlichen Gründen für schwer bedenklich. Was kommt denn dann als nächstes? Wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kann, muss er dann wahrscheinlich auch noch Arbeitsfernbleibsteuer zahlen oder sowas ähnliches. Ich halte diese Idee für unmenschlich und völlig am Ziel einer Bundesheerreform vorbei. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist der Ansicht, dass die Bestimmungen des Wehrpflichtersatzrechts der Europäischen Menschenrechtskonvention zuwiderlaufen. Was wir brauchen, sind junge Männer, die sich motiviert in den Schutz unseres Landes stellen und dazu benötigen wir ein offenes und modernes Bundesheer. Strafsteuern sind Ideen von gestern, mit denen wir die Herausforderungen von morgen wohl kaum lösen werden“, ist Entholzer überzeugt.