Neubewertung des Verfassungsschutzberichts
Wenn die Kriminalpolizei – und nicht der Verfassungsschutz – eine Neonazi-Truppe aufgrund ihrer Vielzahl an Straftaten dingfest macht, dann wirft das eine Reihe von Folgefragen auf, betont SPÖ-Sicherheitssprecher Hermann Krenn, der auch Kriminalreferent des Bezirks Vöcklabruck ist. “Man muss sich jetzt auch das Zustandekommen des Verfassungsschutzberichts des Innenministeriums ganz genau anschauen. Denn Straftaten, die zur Finanzierung eines Neonazi-Netzwerks erfolgen, müssen jedenfalls auch als rechtsradikale Straftaten im Verfassungsschutzbericht verzeichnet werden.” Schon beim aktuellen Verfassungsschutzbericht 2012 ist insbesondere ein Mord samt Mordversuch in Traun neu zu bewerten. Dieses offensichtlich rechtsradikal motivierte Kapitalverbrechen ist nicht als solches verzeichnet!”
Die Effektivität der aktuellen Struktur des Landesverfassungsschutzes in Oberösterreich werde von verschiedenen Seiten in Frage gestellt, betont SPÖ-Sicherheitssprecher Krenn: “Das Ziel muss darin bestehen, staatsfeindliche Strukturen möglichst rasch zu erkennen und zu zerschlagen. Es bestehen jedoch – auch in der Kollegenschaft – schwere Bedenken, ob das in der aktuellen Struktur des Landesverfassungsschutzes Oberösterreichs gewährleistet wird.” Krenn appelliert daher im Zuge des kommenden Landessicherheitsrats für eine personelle Aufstockung des Landesverfassungsschutzes mit politisch sensiblen BeamtInnen auf den Stand des Jahres 2009 – also von derzeit 3 auf 5 Planstellen.
Das Erkennen und die korrekte Qualifizierung von Straftaten ist ein wichtiger Teil der Polizeiarbeit, die der Verfassungsschutz hinsichtlich extremistisch motivierter Taten wahrzunehmen hat. Um eine seriöse Datenlage zu gewährleisten, ist dabei bestmögliche Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundesverfassungschutz erforderlich. “Damit bei der Vielzahl der zu beurteilenden Fälle ein optimales Ergebnis erzielt wird, müssen sämtliche neuen Erkenntnisse eingearbeitet werden. Der aktuelle Fall der Neonazi-Truppe von Desselbrunn belegt, dass rechtsextremistisch motivierte Beschaffungskriminalität in Österreich existiert. Diese gilt es korrekt in den Verfassungsschutzbericht des Bundes einzuarbeiten.”