Grapschattacken sind strafrechtlich zu verbieten
2. Landtagspräsidentin Weichsler-Hauer: “Klarstellung im Gesetz notwendig.”
In Oberösterreich war die ÖVP sogar Mitinitiatorin der einstimmig beschlossenen Landtagsresolution für die strafrechtliche Verankerung von sexuellen Grapschattacken – auf Bundesebene blockiert jetzt aber ÖVP-Justizministerin Karl. SPÖ-Frauensprecherin und Zweite Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer stellt dazu klar: “Wie der Anlassfall in Graz beweist, entsprecht die Rechtsrealität nicht mehr dem gesellschaftlichen Grundverständnis, dass Po-Grapschen eine sexuelle Belästigung darstellt. Deshalb ist im österreichischen Strafgesetz klar zu stellen, dass dieses gesellschaftlich verpönte Verhalten auch vom entsprechenden Schutzparagrafen gegen sexuelle Belästigung erfasst ist.”
Die sexuelle Integrität der menschlichen Person sei – so die SPÖ-Frauensprecherin – von außerordentlicher Schutzwürdigkeit, weshalb die Blockadehaltung der Justizministerin äußerst unverständlich sei. “Die Einigkeit in Oberösterreich über alle Parteigrenzen hinweg spiegelt auch die gesellschaftliche Einigkeit bei diesem Anliegen wider. Verharmlosungen von sexuellen Belästigungen sind abzulehnen – auch wenn sie von der Justizministerin selbst kommen”, so Weichsler-Hauer.
Den Vorwurf der Anlassgesetzgebung lässt Weichsler-Hauer nicht gelten: “Es gibt Vorfälle, die darauf aufmerksam machen, dass es gesetzlichen Nachholbedarf gibt. Wenn daraufhin die gesetzlichen Lücken geschlossen werden, dann ist das mit Sicherheit keine Anlassgesetzgebung.”
Inhaltlich fordert die in Oberösterreich einstimmig beschlossene Resolution eine Klarstellung des Begriffs der geschlechtliche Handlung. Dieser ist im Schutzparagrafen gegen sexuelle Belästigung entscheidend dafür, ob eine Handlung strafbar ist oder nicht. Das so genannte “Po-Grapschen” soll in Hinkunft jedenfalls erfasst werden – soweit in den Beratungen zur Gesetzesänderung weitere problematische Fälle identifiziert werden, sind auch diese entsprechend aufzunehmen.