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Landeshauptmann-Stv. Josef Ackerl: “Weiterhin unterschiedliche Jugendschutzbestimmungen in den Bundesländern – leider einmalige Chance vergeben

Seit November des Vorjahres bestand die einmalige Chance, eine Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze der Länder zu erreichen. Die ursprüngliche Initiative von Minister Mitterlehner war ja gescheitert, doch die Einigung auf ein Memorandums durch sieben JugenschutzreferentInnen der Bundesländer hatte eine Einigung in greifbare Nähe gebracht. “Wir hätten jetzt ein Gesetz verabschieden können, welches den Lebensrealitäten  junger Menschen entspricht. Leider haben das einige ÖVP-Politiker klassisch abgestochen”, so Ackerl.

In Oberösterreich hat es ursprünglich positive Signale seitens der ÖVP für eine Zustimmung gegeben.  Aber bereits in der letzten Unterausschusssitzung des Landtages hat sich abgezeichnet, dass die ÖVP Oberösterreich keine längeren Ausgehzeiten will, einen Schwenk vollziehen wird und bei der Vereinheitlichung nicht mitgeht. “Ich finde es eigenartig, dass bei uns etwas nicht gehen soll, was in Niederösterreich, Wien und Burgenland bereits Realität ist. Durch dieses Vorgehen wird es weiterhin ein Gesetzeswirrwarr mit unterschiedlichen Regelungen geben. Die Jugendlichen werden meiner Meinung nach nicht verstehen, warum ein paar Kilometer weiter in Niederösterreich andere Bestimmungen gelten als bei uns”, so der Jugendschutzreferent.

Tatsache ist, dass ohne ÖVP keine Mehrheit im oberösterreichischen Landtag zustande kommt. “Das muss ich aufgrund der Mehrheitsverhältnisse so zur Kenntnis nehmen. Schade ist nur, dass Minister Mitterlehner seine eigenen Parteikollegen nicht überzeugen konnte. Wir haben glücklicherweise gute bestehende Jugendschutzregelungen. Wichtig wird es jetzt sein, weitere Schwerpunkte im Bereich der Prävention zu legen, um die Gesundheit unserer Jugendlichen bestmöglich zu schützen. Bewusstseinsbildung soll auch weiterhin vor Strafe stehen”, so Ackerl abschließend.

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