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SP OÖ: Wohn-Initiative von Bundeskanzler Faymann ist der richtige Weg

„Mit einem 7-Punkte-Programm für leistbares Wohnen – in der auch die von der SPÖ Oberösterreich geforderte  Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung enthalten ist – zeigt Bundeskanzler Werner Faymann den richtigen Weg in der Diskussion auf “, so SP OÖ-Landesgeschäftsführer Christian Horner. Der Vorschlag von s-Bausparkassen-Chef Josef Schmidinger von letzter Woche sei dagegen offensichtlich in erster Linie ein Modell zur Umsatz- und Gewinnsteigerung für die Bausparkassen.
Um den Wohnbau in Oberösterreich aufzuwerten, sind strukturelle Neuerungen erforderlich. Eine Zweckwidmung der Wohnbaugelder wie sie etwa Bundeskanzler Werner Faymann jetzt in seinem sieben-Punkte-Programm für leistbares Wohnen fordert, würde z.B. Alleinerzieherinnen zu Gute kommen. Denn die in der aktuellen Novelle zum Wohnbaugesetz in Oberösterreich vorgesehenen Kürzungen bei den Wohnbeihilfen für Oberösterreichs Alleinerziehende betragen immerhin 2,4 Millionen Euro. Das sind bei ca. 2.500 Betroffenen durchschnittlich 960 Euro jährlich pro Haushalt. „Das bringt die Betroffenen nur noch weiter in die Misere. Auch die Effekte auf die Bauleistung sehe ich mit diesem Ansatz weit und breit nicht”, kritisiert Horner.

Um etwas gegen den akuten Wohnungsmangel zu unternehmen, muss die Finanzierung des sozialen Wohnbaus in Oberösterreich auf eine dauerhafte Grundlage gestellt werden. „Allerdings nicht mit eigennützigen Konzepten wie beispielsweise die der S-Bausparkassen. Dort will man Gelder aus Pensionskassen und Versicherungen dafür verwenden, um in den sozialen Wohnbau zu investieren um als Nebeneffekt Gewinne für die Versicherungen und Bausparkassen zu lukrieren. Im sozialen Wohnbau sind der richtige Ansatzpunkt die Wohnbedürfnisse der Menschen, die Unterstützung brauchen und nicht Gewinnmaximierung für Unternehmen. In letzter Zeit fällt auch auf, dass die Verwaltungskosten der Bausparkassen zu hinterfragen wären. Etwa ob die Kontoführungsgebühren und Ähnliches den tatsächlichen Aufwendungen der Kassen entsprechen oder ein zusätzliches Körberlgeld darstellen“, so Horner.

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