Landesrechnungshof zeigt Schwachpunkte beim Elektronischen Akt im Landesdienst auf
In seinem jüngsten Prüfbericht zeigt der Landesrechnungshof Mängel bei der Einführung des Elektronischen Akts in der Oö. Landesverwaltung auf: 500.000 Euro Schadenersatzzahlung im Vergabeverfahren, 819.000 Euro Kosten für Wartungsgebühren nicht genutzter Lizenzen, und auch die Frage, ob sich der Elektronische Akt wirtschaftlich rechnet, ist unklar. SPÖ-Klubvorsitzende Mag.a Gertraud Jahn betont dazu: “Verwaltungsvereinfachung und Modernisierung sind wichtig, soweit sie für mehr Effizienz und bessere Leistungen für die MitbürgerInnen sorgen. Ob diese Ziele beim Elektronischen Akt erreicht werden, wird angesichts der deutlichen Kritik des Landesrechnungshofs noch zu belegen sein. Für derart langfristige und aufwändige Projekte wäre eine professionelle Projektbegleitung dringend erforderlich.”
Für den Erfolg von Projekten ist es entscheidend, dass auch ausreichend Personalkapazitä-ten für die Umsetzung zur Verfügung gestellt werden. Nun hat der Landesrechnungshof errechnet, dass mit Stand März 2013 bereits 105.000 Arbeitsstunden in die Umsetzung des Projekts Elektronischer Akt investiert wurden. Die endgültige Umstellung wird jedoch noch bis zum Jahr 2018 andauern. Und selbst um diesen Zeitpunkt 2018 halten zu können, empfiehlt der Landesrechnungshof die notwendigen Ressourcen für die Unterstützung der Einführung des Elektronischen Akts zu sichern. Ein weiteres Risiko für die Einhaltung des Zeit-plans ist laut Landesrechnungshof, dass die Projektverantwortung auf wenigen engagierten ProjektmitarbeiterInnen lastet.
Klubvorsitzende Jahn nimmt die Kritik des Landesrechnungshofs ernst: “Der Bericht des Landesrechnungshofs zeigt wesentliche Schwächen im Vergabewesen auf. So wären angeblich bei einem korrekten EU-weiten offenen Verfahren die Kosten für das Land höher gewesen als sie nunmehr inklusive der Schadenersatzzahlung von 500.000 Euro gegeben waren. Wenn das Vergaberecht solche Nachteile für die Öffentliche Hand beinhaltet, dann muss es dringend überarbeitet werden. Zusätzlich ist die konkrete Kritik am Landesprojekt Elektronischer Akt sehr ernst zu nehmen – insbesondere was die äußerst lange Projektdauer bis 2018 und die fehlenden Messkritierien anbelangt.”