SPÖ-Bundesregierung kämpft erfolgreich für den Erhalt der Artenvielfalt
Erleichtert zeigt sich SPÖ-Landwirtschaftssprecherin Gisela Peutlberger-Naderer über den Verhandlungsstand bei der EU-Saatgutverordnung: “Dank dem Einsatz unseres Bundeskanzlers Werner Faymann auf europäischer Ebene konnte die Vorlage für eine EU-Saatgutverordnung entscheidend entschärft werden. Der Tausch und das Verschenken von Saatgut sind nun weiterhin problemlos möglich. Eine Eintragung in das Register ist erst für Unternehmen ab zwei Millionen Euro Umsatz verpflichtend. Seltene Saatgutsorten sind nicht mehr in ihrem Bestand bedroht.” Der Oö. Landtag hatte im Mai auf Initiative der SPÖ eine Resolution an die Bundesregierung verfasst, sich in ihrer Rolle in der europäischen Gesetzgebung gegen strengere Regeln bei Saatgut einzusetzen.
Im November 2012 ist ein Papier der EU-Kommission an die Öffentlichkeit gelangt, in dem unter anderem von einer Zulassungspflicht für althergebrachte traditionelle Pflanzensorten bis hin zu Saatgut-Tauschverboten die Rede war. Die EU hätte demnach vor, Pflanzen nur noch zum Verkauf zuzulassen, wenn sie zuvor registriert wurden. “Die Registrierung ist mit Kosten verbunden und eine unnötige Schikane. Für große Saatgutkonzerne ist das kein Problem – für einzelne Landwirte und Gärtner, die sich auf den Erhalt alter Sorten spezialisiert haben, kann das zur Überlebensfrage werden. Wir müssen Vielfalt und Artenreichtum an oberste Stelle setzen. Natur und Mensch leiden, wenn es zum Verschwinden alter Arten kommt. Sie sind Träger wichtigen genetischen Materials, das Resistenzen gegen Schädlinge, Pflanzenkrankheiten und Klimawandel aufweist”, erläutert Peutlberger-Naderer.
Jahrhunderte alten Pflanzensorten würde durch die EU-Verordnung mit einem Schlag ein Ende bereitet. Der SPÖ-Landtagsklub hat daher im Frühjahr eine Resolution an die Bundesregierung initiiert, die von allen Fraktionen mitgetragen wurde. Nun konnte die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme von einer Entschärfung des Entwurfs der EU-Kommission berichten. “Die österreichische Regierung unter Kanzler Faymann hat bereits wichtige Punkte außer Streit stellen können. Für den Anbau von althergebrachten Sorten an sich, sind keine Einschränkungen geplant. Privatpersonen, beziehungsweise Kleinunternehmer (bis zu 10 Beschäftigte, bis zu 2 Mio. € Umsatz) können kleine Mengen von Saatgut ohne Eintragung ins Sortenregister in Verkehr bringen. Der Nachbau von Saatgut durch Landwirte für den Eigenbedarf soll wie bisher zulässig sein”, informiert Peutlberger-Naderer. Ziel der weiteren Verhandlungen sei für die Bundesregierung der Erhalt des Ist-Zustandes.