Anrechnung von Vordienstzeiten im Landesdienst: Hat LHStv. Hiesls Wort Gültigkeit?
Das Arbeits- und Sozialgericht Salzburg hat das Land Salzburg zur besseren Anrechnung der Vordienstzeiten seiner Landesbediensteten und damit zur Nachzahlung von ca. 24 Millionen Euro zu gering ausbezahlter Bezüge verpflichtet. SPÖ-Sprecher für den öffentlichen Dienst, LAbg. Hermann Krenn, hatte im letzten Landtag eine Anfrage an Personalreferent LHStv. Hiesl gerichtet, ob das Urteil auch Auswirkungen auf den oberösterreichischen Landesdienst hat. Hiesl hat diese Frage mit einem kurzen und prägnanten „Nein“ beantwortet. „Seine knappe Antwort lässt eigentlich keinen Interpretationsspielraum zu. Es ist verwunderlich, dass Hiesl nun auf einmal auf anhängige Verfahren beim EuGH verweist und von Einsparungsnotwendigkeiten bei den Personalkosten spricht, sollte ein Gericht die derzeitige Regelung in Oberösterreich aufheben. Ich gehe dennoch davon aus, dass seine Anfragebeantwortung aufrichtig war und auch weiterhin gilt!“, zeigt sich Krenn erstaunt.
In vielen öffentlichen Diensten des Bundes und der Länder ist es üblich, den Bediensteten Vordienstzeiten in einem anderen öffentlichen Dienstverhältnis voll und in privaten Dienstverhältnissen nur teilweise anzurechnen. Das spielt für Gehaltseinstufungen, Vorrückungszeitpunkte und letztendlich auch die Höhe des Ruhestandsbezuges eine entscheidende Rolle. Die Personalvertretungen von Gespag und AKH Linz bereiten jedenfalls Klagen vor. Ähnliche Verfahren sind beim EuGH anhängig.