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LH-Stv. Reinhold Entholzer: „Ein-Personen-UnternehmerInnen brauchen unsere volle Unterstützung“

11. November 2014

LH-Stv. Reinhold Entholzer: „Ein-Personen-UnternehmerInnen brauchen unsere volle Unterstützung“

„Die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher haben viele kreative und vielfältige Ideen und setzen diese im Rahmen vom Ein-Personen-Unternehmen, also Einzelunternehmen ohne unselbstständig oder geringfügig beschäftigte MitarbeiterInnen, um. Mit 40.492 EPUs hat Oberösterreich somit die dritthöchste Anzahl solcher Unternehmen nach Wien und Niederösterreich. Gerade im Bereich der sozialen Absicherung dieser Ein-Personen-Unternehmen stehen wir allerdings vor großen Herausforderungen, die wir schleunigst anpacken müssen, um soziale Härtefälle künftig zu vermeiden“, erklärt der Landesparteivorsitzende der SPÖ Oberösterreich, Landeshauptmann-Stellvertreter Reinhold Entholzer.

Ein besonderes Problem liegt in der momentanen Regelung in der finanziellen Versorgung bei Krankheitsfällen. In der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) bekommen die Versicherten erst ab dem 43. Tag einer Krankheit Krankengeld. „Da sich gerade Ein-Personen-UnternehmerInnen aufgrund des meist niedrigen Jahresumsatzes die Möglichkeit der freiwilligen Zusatzversicherung hier nicht leisten können, fordert die SPÖ Oberösterreich, dass bereits ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld bestehen muss“, so Entholzer weiter.

„Auch der 20-prozentige Selbstbehalt bei Arztbesuchen ist für viele nicht leistbar und führt zu massiven Härtefällen. Eine Verringerung dieses Selbstbehaltes steht für uns deshalb außer Frage. Die finanzielle Situation darf nicht darüber entscheiden, ob die Menschen rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen oder nicht.“

Eine weitere Forderung der SPÖ im Sinne der EPUs betrifft die Mindestbeiträge für die Krankenversicherung, die insbesondere für das untere Einkommensviertel der EPUs ein Problem darstellen. „Eine Absenkung dieser auf die Höhe der allgemeinen Geringfügigkeitsgrenze würde zu einer Entlastung der Betroffenen beitragen“, stellt Landeshauptmann-Stellvertreter Entholzer fest.

„Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit muss es uns ein großes Anliegen sein, jenen Menschen, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen, zu unterstützen und vor allem für deren soziale Absicherung zu sorgen“, sichert Entholzer den Ein-Personen-UnternehmerInnen volle Unterstützung durch die SPÖ zu. „Wir haben bereits einen entsprechenden Antrag an den oberösterreichischen Landtag eingebracht, der am 20. November behandelt wird.“
Abschließend unterstreicht Entholzer die SPÖ Forderung nach einem Konjunkturpaket zur Belebung der Wirtschaft und zum aktiven Kampf gegen die hohe Arbeitslosigkeit: „Wir haben in Oberösterreich dringenden Handlungsbedarf bei Schulsanierungen und im Wohnbau. Gleichzeitig brauchen die 444 oberösterreichischen Gemeinden endlich mehr finanziellen Spielraum, um aktiv Projekte umsetzen zu können. Ich behaupte nicht, dass die Flexi-Klausel im Budget eine Täuschung darstellt. Klar ist aber für mich, dass die Konjunktur nicht von alleine anspringt, weshalb wir die flexibel dargestellten Mittel in eine Konjunkturoffensive investieren sollten.“

Eine weitere Forderung der SPÖ im Sinne der EPUs betrifft die Mindestbeiträge für die Krankenversicherung, die insbesondere für das untere Einkommensviertel der EPUs ein Problem darstellen. „Eine Absenkung dieser auf die Höhe der allgemeinen Geringfügigkeitsgrenze würde zu einer Entlastung der Betroffenen beitragen“, stellt Landeshauptmann-Stellvertreter Entholzer fest.

„Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit muss es uns ein großes Anliegen sein, jenen Menschen, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen, zu unterstützen und vor allem für deren soziale Absicherung zu sorgen“, sichert Entholzer den Ein-Personen-UnternehmerInnen volle Unterstützung durch die SPÖ zu. „Wir haben bereits einen entsprechenden Antrag an den oberösterreichischen Landtag eingebracht, der am 20. November behandelt wird.“

Abschließend unterstreicht Entholzer die SPÖ Forderung nach einem Konjunkturpaket zur Belebung der Wirtschaft und zum aktiven Kampf gegen die hohe Arbeitslosigkeit: „Wir haben in Oberösterreich dringenden Handlungsbedarf bei Schulsanierungen und im Wohnbau. Gleichzeitig brauchen die 444 oberösterreichischen Gemeinden endlich mehr finanziellen Spielraum, um aktiv Projekte umsetzen zu können. Ich behaupte nicht, dass die Flexi-Klausel im Budget eine Täuschung darstellt. Klar ist aber für mich, dass die Konjunktur nicht von alleine anspringt, weshalb wir die flexibel dargestellten Mittel in eine Konjunkturoffensive investieren sollten.“

SWV-Präsidentin Margreiter und NR Franz Kirchgatterer präsentieren Forderungen des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Oberösterreich
Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband (kurz SWV) bringt entsprechenden Antrag im Wirtschaftsparlament der WK OÖ ein

Einen Antrag zur Verbesserung der Situation von EPUs kündigt die Präsidentin des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Oberösterreich, Doris Margreiter, selbst Ein-Personen-Unternehmerin, an: „Am 20. November tagt auch das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Wir haben einen ausführlichen Antrag eingebracht und hoffen, dass wir für die vielen Ein-Personen-UnternehmerInnen Verbesserungen erwirken können.“
Ausgangslage:
Die Zahl der Klein- und Kleinstunternehmen nimmt ständig zu. Die Statistik für Oberösterreich spricht eine deutliche Sprache. Über 40 000 Menschen arbeiten aktuell als so genannte Ein-Personen UnternehmerInnen (sie verfügen also über keinen/keine MitarbeiterIn, arbeiten also für sich selbst). Der Anteil dieser Gruppe nimmt ständig zu. Vor allem Frauen sind hier überproportional repräsentiert. Österreichweit spricht man bereits von mehr als einer viertel Million EPU! Die Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft wird mit dieser Zahl deutlich. Man stelle sich vor, jeder dieser Selbständigen würde nur einen weiteren Arbeitsplatz schaffen.

Der Begriff Selbständig muss in diesem Zusammenhang im Sinne von „selbst“ und „ständig“ begriffen werden. Denn, um am Markt bestehen zu können, gehen viele dieser KleinunternehmerInnen in ihrer Arbeit auf. Urlaub, Freizeit oder Kindererziehung treten vielfach ungewollt in den Hintergrund. Von den gesundheitlichen Folgen von Stress und Überlastung ganz zu schweigen.
Dabei wäre mit einigen beispielhaft hier angeführten gesetzlichen Maßnahmen eine merkliche Verbesserung möglich. Wie dringend dies erforderlich ist, zeigt ein Blick auf die Einkommenssituation für besagte Gruppe:

25 Prozent der ausschließlich selbständig Erwerbstätigen in Oberösterreich erwirtschaften ein Netto-Jahreseinkommen von unter 4.664 Euro. Die Hälfte der ausschließlich selbständig Erwerbstätigen hat netto weniger als 12.635 Euro pro Jahr zur Verfügung. Noch dramatischer ist die Situation von Frauen: Von 15.637 ausschließlich selbständig erwerbstätigen Frauen in Oberösterreich hat ein Viertel weniger als 2.851 Euro netto pro Jahr und die Hälfte weniger als 8.482 Euro netto pro Jahr an Einkommen verfügbar. (Einkommenssteuerdaten Statistik Austria).

Maßnahmen:

1) Soziale Absicherung für UnternehmerInnen
Besagte Entwicklung macht Reformen in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft notwendig. So sitzt die SVA bundesweit etwa auf einem Rücklagenpolster von 470 Millionen Euro. Geld, welches den Versicherten zur Verfügung gestellt werden sollte. „Die SVA ist kein Sparverein!“ so Nationalrat Franz Kirchgatterer, selbst Vizepräsident des SWV Oberösterreich.

Krankengeld ab dem 4. Tag
Eine zentrale Forderung des SWV in den letzten Jahren ist bereits Realität geworden: Krankengeld für Selbständige. Dieses wird nun analog zur Regelung in der AUVA ab der 6. Woche (dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit) für Selbständige bis zu 25 MitarbeiterInnen in Höhe von 60 Prozent der täglichen Beitragsgrundlage ausbezahlt. Die tägliche Beitragsgrundlage wird ermittelt, indem die monatliche Beitragsgrundlage durch 30 geteilt wird. Das tägliche Krankengeld beträgt im Jahr 2014 mindestens EUR 28,40.

Da viele EPU aber ihre Geschäftstätigkeit während eines Krankenstandes völlig aussetzen müssen, bedarf es einer weitreichenderen Lösung. So wie in der bereits freiwilligen Zusatzversicherung soll das Krankengeld für Selbstständige bis zu 5 MitarbeiterInnen schon ab dem 4. Tag bezogen werden können. 6 Wochen keine Einnahmen zu generieren, ist für viele Selbständige existenzgefährdend. „Bei unselbständig Erwerbstätigen übernimmt der Arbeitgeber ab dem 1. Tag den Bezug. Selbständige haben in den ersten 6 Wochen keine finanzielle Unterstützung. Das führt dazu, dass entweder Krankheiten verschleppt werden, indem weitergearbeitet wird, oder eben deutliche Auftrags- und Umsatzrückgänge die Geschäftsgrundlage auch über den Krankenstand hinaus schwächen. Vielfach wirkt ein längerer Krankenstand erst in der mittelfristigen Betrachtung negativ. Mit einer Regelung am dem 4. Tag könnte dieser Umstand besser abgefedert werden“ rechnet Margreiter vor.
Selbstbehalt beim Arztbesuch abschaffen!

Gänzlich gestrichen werden soll der 20prozentige Selbstbehalt bei jedem Arztbesuch. Zudem sind Selbstbehalte im Gesundheitssystem kontraproduktiv, weil sie Krankheit bestrafen und häufig dazu führen, dass diese verschleppt werden. „Die gesundheitlichen Folgekosten sind im Nachhinein oft deutlich höher, als eine rechtzeitige Behandlung. Zudem neigen Selbständige ohnehin dazu, sich selbst gesundheitlich wie zeitlich auszubeuten. Da braucht es nicht auch noch finanzielle Hürden, die diesen Umstand verstärken“ ist sich Kirchgatterer sicher. Studien namhafter Gesundheitsökonomen untermauern diese Argumente.

Anstatt Geld in komplizierte Vorsorgeprogramme zu stecken, wäre es daher an der Zeit den Selbstbehalt ersatzlos zu streichen. In diesem Zusammenhang ist die von der SVA in Aussicht gestellte Reduzierung des Selbstbehaltes bei Inanspruchnahme eines Vorsorgeprogrammes zu wenig weitreichend und letztlich auch zu kompliziert. „Das Informationsdefizit ist hier riesengroß, auch fehlt die zeitliche Freiheit, um dieses in Anspruch zu nehmen“ weiß Margreiter aus Gesprächen mit Selbständigen.

Monatliche Beitragsabrechnung!
Zur besseren Planbarkeit wäre eine Umstellung auf eine monatliche SV-Beitragsvorschreibung hilfreich. Sämtliche fixen Betriebsausgaben werden monatlich abgerechnet, nicht aber die Sozialversicherungsbeiträge. Bei einer solchen Abrechnung wäre auch eine etwaige falsche Einstufung aufgrund vergangener Steuerbescheide leichter erkennbar!

Entgeltfortzahlungsfonds wiedereinführen!
Seit der Abschaffung des Entgeltfortzahlungsfonds im Jahr 2000 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltfortzahlung im Krankenstand für Arbeiter/innen zur Gänze selbst zu tragen. Der Fonds wurde seinerzeit von allen Arbeitgebern solidarisch mit 2,1 Prozent der Lohnsumme gespeist. Im Krankheitsfall erfolgte eine Refundierung der Lohnkosten in der Höhe von 70 bis über 100 Prozent. Der Fonds wurde in der ÖVP-FPÖ Regierungszeit abgeschafft.

„Speziell Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern werden auf diese Weise doppelt bestraft. Auf der einen Seite geraten sie aufgrund von längeren Krankenständen ihrer Mitarbeiter bei der Erfüllung ihrer bestehenden Aufträge in Zeitnot, andererseits haben sie die vollen Kosten des Krankenstandes zu tragen“ ärgert sich Kirchgatterer.

Herabsenkung der Mindestbeitragsgrundlage!
Hinzu kommt die Regelung der Mindestbeiträge für die Krankenversicherung, die insbesondere für die untere Einkommensquartil der EPU ein massives Problem darstellen. Eine einheitliche Absenkung dieser je nach Sparte unterschiedlichen Mindestbeiträge auf die Höhe der allgemeinen Geringfügigkeitsgrenze würde zu einer Entlastung der Betroffenen führen. Es ist zwar vereinbart, dass eine schrittweise Herabsetzung ab 2018 folgt, die Umstellung könnte und sollte aber umgehend erfolgen.

2) Selbständige Frauen fördern!
Frei nach dem Zitat „Lieber selbst entscheiden, als die Entscheidungen und Lasten anderer tragen“ oder der Redewendung „seine eigene Chefin sein“ entscheiden sich immer mehr Frauen für den Weg in die Selbstständigkeit, es sind aber oftmals auch andere Motive, die Frauen vorwiegend zu Ein-Personen-Unternehmerinnen werden lassen (schwerer Wiedereinstieg nach der Geburt von Kindern, Mangel an flexiblen Angeboten, „selbstbestimmtes Arbeitsleben“).
Der Mangel an ausreichender Information führt dazu, dass viele Neounternehmerinnen  zu wenig über die Auswirkungen in Hinblick auf soziale Absicherung usw. erfahren. Deshalb sind nachfolgende Maßnahmen dringend umzusetzen:

Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen
Die beste soziale Absicherung für Mütter ist, wenn sie sobald sie wollen, wieder arbeiten gehen können. Oft wird Frauen diese Entscheidungsfreiheit jedoch genommen, da die notwendige Infrastruktur nicht vorhanden ist. In vielen Gemeinden Österreichs fehlt es noch immer an entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem Babyalter. Der SWV fordert daher einen massiven Ausbau von familienpolitischen Sachleistungen, besonders von Krippen und Kindergärten.

Streichung der Grundumlage in Mutterschutz und Karenz
Für alle werdenden Mütter ist die Zeit vor der Geburt des Kindes, sowie die Jahre danach ein finanzieller Aufwand. Hier sind alle Maßnahmen gefragt, die die finanzielle Last durch Abgaben soweit wie möglich verringern. „Der SWV fordert daher die Streichung der Grundumlage (KU1 und KU2), da Frauen im Mutterschutz nicht arbeiten dürfen und danach nur eingeschränkt arbeiten können“ so Margreiter.

Unternehmensfreundliche KiGA – Öffnungszeiten
Frauen müssen die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wann sie nach der Geburt ihres Kindes wieder in die Selbstständigkeit einsteigen. Vielen wird diese Möglichkeit jedoch genommen bzw. eingeschränkt, da sie keine Kinderbetreuungseinrichtungen mit adäquaten Öffnungszeigen in ihrer Umgebung vorfinden. Eingeschränkte Öffnungszeiten beeinflussen nicht nur die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen, sondern auch die Lebensqualität der Kinder, da vor allem alleinerziehende Mütter große Probleme mit der Finanzierung der Familie haben.

Zugesicherter Kinderbetreuungsplatz ab einem Jahr (vgl. Unselbstständige)
In vielen Städten und Gemeinden wird Frauen nach Erbringung einer Arbeitsbestätigung durch den Arbeitgeber ein Kinderbetreuungsplatz garantiert. Der SWV fordert einen Rechtsanspruch für selbstständige Mütter, wenn sie eine Bestätigung über den Fortbestand ihres Betriebes (z.B. Auszug aus dem Firmenbuch) nachweisen können. „Auch selbstständig tätige Mütter müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder adäquat betreut werden, wenn sie wieder in den Beruf einsteigen“ so Margreiter abschließend.

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