Landtag hat Bürgerrechtepaket „light“ beschlossen
In der heutigen Landtagssitzung wurde das Bürgerrechtepaket 2015 vor allem mit neuen Regelungen zu Bürgerinitiativen und Volksbefragungen im Land sowie Bürgerinitiativen und Bürgerbefragungen in Städten und Gemeinden beschlossen. Der SPÖ-Klub hat dabei einen Abänderungsantrag eingebracht, um den Zugang zu Bürgerbefragungen in den Gemeinden zu verbessern. Demnach hätten in allen Gemeinden bereits mit einer niedrigen 6%-Hürde Bürgerbefragungen eingeleitet werden können. Der Beschluss dieser Abänderung scheiterte am Veto von ÖVP und Grün. „Direkte Demokratie ist nicht nur für die BürgerInnen wichtig. Sie ist auch ein wertvolles Korrektiv für die parlamentarische Demokratie und bereichert damit die demokratiepolitische Kultur als Ganzes. Deshalb bin ich für eine noch größere Lösung eingetreten“, positioniert SPÖ-Klubvorsitzender Makor.
Im nunmehr beschlossenen Paket sind die prozentuellen Quoren für Bürgerbefragungen nach den Gemeindegrößen gestaffelt von 18% bis 4%. „Diese Spreizung um das 4,5-fache ist aus unserer Sicht demokratiepolitische bedenklich und kommt einer Bevormundung von BürgerInnen in kleineren Gemeinden gleich. Gerade dort, wo Bürgernähe am wichtigsten ist, wird diese von der ÖVP unnötig erschwert“, argumentiert Makor. Die prozentuelle Spreizung hat die SPÖ daher abgelehnt.
Auf Landesebene ist es hingegen gelungen – wie von der SPÖ bereits im Spätsommer 2014 eingefordert – die Hürden für Bürgerinitiativen von 3% auf 2% und für Volksbefragungen von 8% auf 4% zu senken.