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Sachliche Debatte über Absicherung der oberösterreichischen Soziallandschaft dringend erforderlich

21. Mai 2015

Sachliche Debatte über Absicherung der oberösterreichischen Soziallandschaft dringend erforderlich

In der Diskussion über den Fortbestand der öffentlichen sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen nach dem Oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz (ChG) meldet sich heute der Geschäftsführer der SPÖ Oberösterreich und langjährige Mitarbeiter des früheren Sozialreferenten Josef Ackerl, Peter Binder, zu Wort: „Eine Deeskalation ist in dieser Debatte dringend notwendig, außerdem braucht es eine sachliche Betrachtung der Ist-Situation sowie ihrer Ursachen“, meint Binder.

Was bisher geschah: Die amtierende Soziallandesrätin wurde seitens ihrer Abteilung Anfang des Jahres informiert, dass die ihr vom Finanzreferenten zugewiesenen und vom Landtag genehmigten Budgetmittel nicht ausreichen würden, um die über die Jahre ausgebauten und bestellten Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen finanzieren zu können. Verantwortungsbewusst setzte die Soziallandesrätin deshalb den Versuch, durch Kostendämpfungsmaßnahmen bei den Trägern doch noch einen Fortbestand der Leistungen zu sichern. Bei einem Gespräch mit dem Landeshauptmann und den Sozialunternehmen wurde vereinbart, dass ein solcher Kostendämpfungsrahmen 17 Millionen Euro in fünf Jahren erreichen solle, wobei es zu keinen Kündigungen kommen dürfe.

Der Zustimmung der Sozialunternehmen folgte allerdings keine adäquate Übereinkunft mit der Interessensvertretung der Beschäftigten, weshalb diese nicht tragbare Verschlechterungen bis hin zu Kündigungen befürchteten und dagegen ihren Widerstand ankündigten. Um einen Streik abzuwenden und die gute Versorgung der betreuten Personen nicht zu gefährden, teilte die Soziallandesrätin mit, dass weitere Gespräche notwendig wären, da der angekündigte Kostendämpfungsplan nicht eingehalten werden könne, wenn die im Gespräch mit dem Landeshauptmann akkordierten Bedingungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung nicht vereinbart werden könnten.

Die Ursachen: In der 20-jährigen Amtszeit des Vorgängers von Gertraud Jahn, Sozial-Landesrat Josef Ackerl, hat sich die oberösterreichische Soziallandschaft grundlegend geändert. Dies wurde in der Rückblende bis dato auch öffentlich stets anerkannt (vgl. dazu etwa http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/landespolitik/Josef-Ackerls-Bilanz-zum-Abschied;art383,1284871). Insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen setzte der oberösterreichische Landtag unter der Ägide von Sozial-Landesrat Ackerl und Landeshauptmann Pühringer einen echten Meilenstein: Aus zwei Gesetzen, die die Rahmenbedingungen für Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigten regelten, wurde eines, nämlich das Oberösterreichische Gesetz für Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen (kurz: Oö. Chancengleichheitsgesetz bzw. Oö. ChG).

Dieses Gesetz wurde nicht nur unter Einbeziehung der Betroffenen erarbeitet, sondern spiegelt auch die Erfüllung der UNO-Behindertenrechtskonvention wider. Natürlich hatten diese Qualitätsverbesserungen bei allen sozialen Dienstleistungen (von der Familienfürsorge bis zur Altenpflege und -betreuung) auch budgetäre Auswirkungen, die insbesondere auch die Gemeinden betrafen, die über Umlagen wie in keinem anderen Bundesland zur Umsetzung der Landesgesetze ihren finanziellen Beitrag leisten müssen. Seit dem Antreten von Landesrat Ackerl bis 2009 ist das Sozialbudget des Landes durchschnittlich um sieben Prozent jährlich gestiegen: vor 2003 durch jährlich unterschiedliche Verhandlungserfolge, zwischen 2003 und 2009 als Bestandteil des schwarz-grünen Arbeitsübereinkommens.

Nach 2009 galt dieses Arbeitsübereinkommen nicht mehr, es trat eine neue Vereinbarung in Kraft, nach der das Sozialbudget nur mehr um das Doppelte des Gehaltsabschlusses des Öffentlichen Dienstes steigen sollte. 2010 wurden deshalb in den Jahren zuvor errichtete Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen nicht in Betrieb genommen, weil das Geld für den laufenden Aufwand fehlte, worauf mehrfach hingewiesen wurde (vgl. dazu etwa http://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/LK/Ackerl_9.11.2010_Internet.pdf). Das führte zu Protesten betroffener Menschen und ihrer Angehöriger, weshalb Landeshauptmann Pühringer und Landesrat Ackerl schließlich doch die Inbetriebnahme vereinbarten. Nicht zum ersten Mal wurden dafür aber nur Einmalzahlungen aus dem so genannten Nachtragsbudget zur Verfügung gestellt. Diese Mittel ermöglichten zwar die Inbetriebnahme, wurden aber nicht in die ausgehandelten Budgetsteigerungen der Folgejahre einbezogen. Somit verursachen diese und andere Einrichtungen und Leistungen, deren Inbetriebnahme einmalig durch den Nachtragshaushalt finanziert wurden, in der Folge laufend steigende Budgetlöcher. (Versuch einer Darstellung der Nachtragsproblematik in http://www.oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/LK/PK_Ackerl21.11..pdf).

„Insbesondere die weit unter den kollektivvertraglichen Verpflichtungen liegenden Sozialbudgetsteigerungen seit 2010 führten bereits zu einem massiven Kostendruck bei den Sozialunternehmen und Optimierungsmaßnahmen. Für mich ist nachvollziehbar, dass die Unternehmensvertreter einerseits erklären, dass sie weitere Kostendämpfungen durchführen könnten, dass sie sich andererseits aber nicht mehr verpflichten können, dass dies auch ohne Personalabbau möglich sei. Somit sind also Arbeitsplätze gefährdet, und die verbleibenden Beschäftigten und die betreuten Personen sind mit massiven Verschlechterungen ihrer Arbeits- bzw. Lebensbedingungen konfrontiert. Aus diesem Grund halte ich die Vorgehensweise der Sozialreferentin für richtig, weitere Gespräche mit allen Beteiligten zur Vermeidung dieser Verschlechterung und zur nachhaltigen Absicherung der herausragenden Soziallandschaft Oberösterreichs einzufordern. Ich appelliere daher an die zu Gesprächen Aufgerufenen, insbesondere Landeshauptmann Dr. Pühringer, den bisherigen gemeinsamen oberösterreichischen Weg nicht zu verlassen und miteinander zu einer Fortführung dieses Weges zu finden. Dazu bedarf es einer Bereinigung der durch die Einmalzahlungen entstandenen Budgetnöte und der Entwicklung einer langfristigen Budgetperspektive für mehr Planungssicherheit im Sozialbereich“, schließt SP-Landesgeschäftsführer Peter Binder.

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