SPÖ für Rechtsanspruch auf kostenfreien Kinderbetreuungsplatz
„Der raschere Ausbau der Kinderbetreuung wird uns OberösterreicherInnen nun schon seit vielen Jahren versprochen. Gerade wenn im Berufsleben der Ruf nach Flexibilität lauter wird, dann muss sich auch an den Rahmenbedingungen etwas ändern. Denn Eltern können schlicht und ergreifend nicht flexibel sein, wenn die Kinderbetreuung nicht mitspielt. Leider scheint auch die neue
Bildungslandesrätin wenig Mut zu besitzen, neue Wege zu gehen, um tatsächliche
Verbesserungen für Familien zu erreichen. Meine Forderung ist ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, wie er auch in einigen anderen europäischen Ländern bereits existiert“, sagt die SP-Landesparteivorsitzende Birgit Gerstorfer.
„Ein guter Kinderbetreuungsplatz ist heute Voraussetzung für vieles: für eine
gleichberechtigte Partnerschaft beider Elternteile, für ein selbstbestimmtes Leben von
Frauen und Männern, für die Möglichkeit zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, argumentiert SP-Klubvorsitzender Christian Makor.
Wie das Land Oberösterreich erst vor einem halben Jahr auf eine SPÖ-Anfrage
bekannt gab, existieren in 10 von 18 oberösterreichischen Bezirken überhaupt keine
Krabbelstubenangebote, die den qualitativ hochwertigen VIF-Kriterien entsprechen.
Was sind die VIF-Kriterien?
Mindestens 45 Wochenstunden Öffnungszeit pro Woche
An mindestens 4 Tagen 9,5 Stunden pro Tag geöffnet
Angebot eines warmen Mittagessens
Nicht länger als 5 Wochen pro Jahr geschlossen (entspricht Urlaubsanspruch eines/r Arbeitnehmers/in)
Allein die Tatsache, dass es keine Krabbelstubenangebote mit diesen guten
Mindeststandards in den Bezirken Urfahr-Umgebung, Steyr-Land, Schärding,
Rohrbach, Perg, Kirchdorf, Grieskirchen, Gmunden, Eferding und Braunau gibt, ist
bezeichnend. Kann es wirklich sein, dass in 10 von 18 oberösterreichischen Bezirken
die Familien keinen Bedarf an VIF-konformen Krabbelstubenplätzen haben? Oder
liegt es vielmehr am derzeitigen oberösterreichischen Modell, das es vielen Eltern
unendlich schwer macht, einen Krabbelstubenplatz zu erhalten? Und – ohne
ketzerisch zu sein – muss eine weitere Frage erlaubt sein: Liegt der schwierige
Zugang zum Krabbelstubenplatz möglicherweise auch daran, dass diese deutlich
teurer kommen als ein Platz im Kindergarten? Fakt ist, dass der Betreuungsschlüssel
in Krabbelstuben viel kleiner ist, ebenso die Gruppen und interessanterweise die
Platzerfordernisse bei den Kleinen zum Teil sogar größer sind!
In Wels-Stadt (80%) und Linz-Stadt (78%) ist der Anteil der Kinder, die VIF-konforme
Kindergärten besuchen, sehr hoch, auch Steyr-Stadt schneidet mit 42% VIF-Konformität
gut ab. Alle anderen Bezirke liegen bei einem Anteil von weniger als 25% VIF-konformer Kindergartenplätze. Schlusslicht ist Rohrbach, wo gar keine VIF-konformen
Kindergartenplätze existieren, gefolgt von Schärding (1%), Vöcklabruck
(3%) und Gmunden (4%).
Was bedeutet das Nicht-Vorhandensein von VIF-konformen Kindergartenplätzen in der Praxis? Ganz einfach: Es ist de facto nicht möglich, dass beide Elternteile selbstbestimmt über ihre Berufstätigkeit entscheiden. Das eingeschränkte Kinderbetreuungsangebot wirkt als faktisch-normative Kraft, welche Eltern sowohl Wahlfreiheit wie auch Selbstbestimmung wegnimmt. Meist führt das zur „klassischen Arbeitsteilung“, wonach der Mann voll berufstätig ist und die Frau nur Teilzeit arbeiten darf. Die logische Folgen davon sind Einkommensnachteile der Frauen, geringere Karrierechancen und sogar die reale Gefahr der Altersarmut, weil zu wenig Pensionsbeiträge einbezahlt werden.
Der aktuelle SPÖ-Dringlichkeitsantrag für die Landtagssitzung am 18. Mai 2017 hat eine doppelte Zielsetzung: Er richtet sich erstens direkt an die Oö. Landesregierung mit dem Appell, sämtliche Vorbereitungen für die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf einen kostenfreien Kinderbetreuungsplatz zu treffen.
Das reicht von veränderter Budget- und Ressourcenplanung, über die Neujustierung des Bauprogramms für Kinderbetreuungseinrichtungen bis hin zur gesteigerten Personalentwicklung, um ausreichend viele Pädgagoginnen und Pädagogen verfügbar zu haben.
Die zweite Zielsetzung ist ebenso wichtig: Die Landesregierung soll umgehend Finanzierungsgespräche mit der Bundesregierung beginnen, um gemeinsam die finanzielle Grundlage für einen Rechtsanspruch auf einen elternbeitragsfreien Kinderbetreuungsplatz zu schaffen. Denn gerade in Oberösterreich, jenem
Bundesland, wo die Gemeinden die höchsten Abgaben an das Land leisten müssen, ist es undenkbar, dass die Gemeinden noch weiter zur Kasse gebeten werden. Deshalb müssen jedenfalls Land und Bund gemeinsam für die Kosten des „Rechtsanspruchs auf einen elternbeitragsfreien Kinderbetreuungsplatz“ aufkommen. Gerade weil diese Forderung zuletzt auch einstimmig von den Frauenreferentinnen
aller Bundesländer vertreten wurde, kann Oberösterreich auf starke Bündnispartner in den Verhandlungen mit dem Bund zählen. Auf Perspektive würde es sicher Sinn machen ein Finanzierungsmodell im Finanzausgleich zu verankern. Sobald diese Vorbereitungsarbeiten ausreichend gediehen sind, soll der Rechtsanspruch auf einen elternbeitragsfreien Kinderbetreuungsplatz gesetzlich im Landesrecht verankert werden. Für Eltern, Kinder und Familien in Oberösterreich insgesamt würde dadurch ein Paradigmenwechsel eingeleitet. Sie würden von Bittstellern zu Berechtigten.
Welche Eckpunkte müssen aus Sicht der SPÖ außer Streit stehen?
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (also dem frühestmöglichen Ende des Kinderbetreuungsgelds).
Der Rechtsanspruch ist ein Recht und keine Pflicht.
Der Kinderbetreuungsplatz muss für Eltern kostenfrei sein.
Das Angebot muss qualitativ den VIF-Kriterien entsprechen (auch gemeindeübergreifende Lösungen sind denkbar).
Die Kosten sind von Land und Bund gemeinsam zu tragen, ohne die oberösterreichischen Städte und Gemeinden weiter zu belasten.
Zusätzlich Aktuelle Stunde zum Thema, wie der Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Kinderbetreuungsplatz zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt
Das Recht auf einen elternbeitragsfreien Kinderbetreuungsplatz ist…
…ein Riesenschritt zur Vereinbarung von Familie und Beruf.
…eine wertvolle Entlastung für Familien.
…sorgt für Wahlfreiheit und Selbstbestimmung bei beiden Elternteilen.
…schafft bessere Chancen auch für die Bevölkerung in den Regionen.
…schafft zusätzliche Arbeitsplätze im wichtigen Bildungssektor.
…hilft Oberösterreich als positiver Standortfaktor im Wettbewerb.
…bringt mehr Geld als es kostet, wie AK und IV errechnet haben (Faktor 1:9).
Im Zuge der von der SPÖ beantragten Aktuellen Stunde (ein in dieser Gesetzgebungsperiode bislang seltenes Instrument) zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung sollen alle Fraktionen offen ihre Positionen darlegen und die Vor- bzw. allenfalls auch Nachteile einer solchen Regelung diskutieren. Für die SPÖ stehen dabei die Themen Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit für Familien im Vordergrund. Jeder Elternteil soll aus sozialdemokratischer Sicht selbst entscheiden können, ob und in
welchem Ausmaß er oder sie berufstätig ist. Zwang lehnen wir ab. Auch den derzeitigen faktischen Zwang durch nicht vorhandene Angebote, die betroffene Eltern der Wahlfreiheit berauben. Mit der Gewährung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs kann dieser Weg gelingen – sogar aus eigener oberösterreichischer Kraft, weil Kinderbetreuung Landessache ist und Oberösterreich einen derartigen Rechtsanspruch daher auch im Landtag selbst beschließen kann.
Wer sind mögliche Partner beim Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung?
Bundeskanzler Kern spricht sich im Plan A für den Rechtsanspruch auf einen elternbeitragsfreien Kinderbetreuungsplatz aus.
Familienministerin Karmasin hat bereits einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nach schwedischem Vorbild in Aussicht gestellt.
Die Frauenreferentinnen aller Bundesländer haben sich einstimmig für den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ausgesprochen.
Zahlen zum Rechtsanspruch auf einen elternbeitragsfreien Kinderbetreuungsplatz
In Oberösterreich haben nur 22,4% der Unter-6-jährigen Kinder einen Betreuungsplatz, der Vollzeitarbeit der Eltern ermöglicht (Platz 7 von 9). Frauen verdienen im Vergleich zu Männern in Oberösterreich nur 63% (Platz 8 von 9). Ein in VIF-konforme Kinderbetreuungsplätze investierter Euro zieht einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 30 Euro nach sich. Die Studie im Auftrag von AK und IV stammt von JKU-Professor Dr. Friedrich Schneider.