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Klartext Ausgabe 01 – Mindestlohn

27. Mai 2017

Klartext Ausgabe 01 – Mindestlohn

Existenzen sichern, Mindestlöhne einführen!

von Jahoda Bauer Institut

Ein nüchterner Blick auf die Fakten zeigt: ein Mindestlohn führt Menschen aus der Erwerbsarmut und wandelt prekäre Arbeitsverhältnisse in Vollzeitarbeitsplätze um. Auf längere Sicht wird aber auch ein europäischer Mindestlohn notwendig.

Untergrenzen bei Löhnen sind kein neues Konzept, sondern unter anderem in den USA seit 1938 etabliert. Seit 2015 ist ein Mindestlohn von 8,5 €/Stunde auch in Deutschland Realität. Neoklassische ÖkonomInnen waren alarmiert und prognostizierten im Vorfeld Beschäftigungsverluste von bis zu 1,2 Mio. Stellen. Mittlerweile liegen die ersten Daten und Begleitstudien vor und die zeigen: Entgegen der Prognosen ist es zu keinen Beschäftigungsverlusten gekommen. Stattdessen kann beobachtet werden, dass sogenannte Mini-Jobs (prekäre Kurzarbeitsverhältnisse) großteils in normale Jobs mit Sozialversicherung umgewandelt wurden.

Das ist auch plausibel: Denn Einkommen sind nicht ausschließlich ein Kostenfaktor für Unternehmen. Sie werden auch wieder ausgegeben und schaffen mehr Nachfrage und so wiederum mehr Bedarf an Arbeitskräften.

Mindestlöhne als Maßnahme gegen Erwerbsarmut

Wer trotz Arbeit armutsgefährdet ist, gilt als erwerbsarm. Auch in Österreich gibt es Erwerbsarmut, obwohl es eines der Länder mit den höchsten Medianeinkommen ist. Nach den letzten Erhebungen zu Einkommen und Lebensbedingungen waren im Jahr 2015 in Österreich insgesamt 297.000, also acht Prozent der Erwerbstätigen, armutsgefährdet. Diese Zahlen stehen für einzelne Schicksale. Menschen, die sich tagtäglich um ihre Existenz sorgen – nicht mal bedenkenlos einen Euro mehr ausgeben, sich ab und an etwas gönnen, geschweige denn überraschende Ausgaben für Reparaturen tätigen können. Mit einem entsprechenden Mindestlohn kann Erwerbsarmut reduziert und die Lebenssituation der Menschen im untersten Einkommensbereich merklich verbessert werden.

2015 lag die Schwelle zur Armutsgefährdung für einen Einpersonenhaushalt in Österreich bei einem Nettoeinkommen von 1.163 Euro (zwölfmal im Jahr). Ein Mindest-Bruttoeinkommen von 1.500 Euro (vierzehnmal) liegt mit 1.198 Euro Netto nur knapp darüber. Eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern ist ab einem Nettojahreseinkommen von 22.329 Euro  armutsgefährdet. Das entspricht einem Bruttomonatsbezug von ca. 1.622 Euro, wenn das in den Kollektivverträgen vorgegebene Urlaubs- und Weihnachtsgeld und die Familienbeihilfe berücksichtigt werden.

Fazit

Erwerbsarmut kann durch verpflichtende, flächendeckende Lohnuntergrenzen in der Höhe von 60 Prozent des Medianeinkommens eingegrenzt werden. In Österreich entspricht das in etwa 1.700 Euro pro Monat. Das würde auch zu positiven Konjunktureffekten, sowie einer Steigerung der Produktqualität führen. Die positiven Effekte flächendeckender Mindestlöhne würden sich weiter verstärken, wenn sie auch auf europäische Ebene ausgeweitet werden. Demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten der ArbeiterInnen in den Unternehmen sind dabei essentiell, um den Konflikt zwischen fairen Einkommen und kurzfristigen, unternehmerischen Profitinteressen zu lösen. Die Erfolge sozialpartnerschaftlicher Systeme weisen in diese Richtung und müssen deshalb gestärkt und ausgebaut werden.

Mehr Infos findest du in der April-Ausgabe der Perspektiven des Jahoda Bauer Institutes.

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