Gemeindefinanzierung NEU erfordert rasche Evaluierung und Änderung
Die Gemeindefinanzierung Neu (GFN) wurde vergangenes Jahr einstimmig von der OÖ. Landesregierung beschlossen. Trotz der überwiegend positiven Rückmeldungen haben sich nun im ersten Jahr einige Probleme aufgetan. Die ursprünglich erst für die Jahre 2020/2021 geplante Evaluierung muss daher dringend vorverlegt werden, da die neue Gemeindefinanzierung die Gemeinden gerade bei der Realisierung von Großprojekten wie Schulen überfordert.
Neben einer Evaluierung und Neugestaltung der Gemeindefinanzierung brauchen die Gemeinden aber dringend mehr finanziellen Spielraum. Daher fordert die SPÖ die schrittweise Abschaffung der Landesumlage und eine Entflechtung der komplizierten Finanzverflechtungen zwischen Land und Gemeinden.
Der neuen Gemeindefinanzierung war eine langjährige und intensive Befassung durch die Direktion Inneres und Kommunales (IKD) und Vertretern des OÖ. Gemeindebundes vorausgegangen. Ziel war ein transparentes und übersichtliches System der Verteilung der Bedarfszuweisungsmittel. BZ-Mittel sind Gemeindeanteile des allgemeinen Steuerkuchens, die der Bund nach einem fixen Schlüssel den Ländern überträgt. Diese haben die Mittel den Gemeinden für Investitionen zur Verfügung zu stellen.
In der Vergangenheit war die Vergabe oftmals nicht nachvollziehbar, vor allem im Zusammenspiel mit den für Projekte üblicherweise zusätzlich zur Verfügung gestellten Landeszuschüssen (LZ; zum Beispiel im Bildungs-, Verkehrs- oder Sportbereich). Gemeinden wissen nun bereits in der Planungsphase, wie viele BZ und LZ sie für ein Projekt erwarten können und wie viele Eigenmittel sie selbst dafür zur Verfügung stellen müssen (Projektfonds).
Zudem wird Gemeinden, die ihren Haushalt aufgrund struktureller Schwächen nicht ausgleichen können, finanziell unter die Arme gegriffen, wenn sie nachhaltige Schritte zur Budgetkonsolidierung setzen (Härteausgleichsfonds). Einer langjährigen Forderung der GemeindevertreterInnen folgend wird ein Teil der BZ den Gemeinden vorweg als Strukturmittel zur Verfügung gestellt (Strukturfonds). Infrastrukturelle Gemeinde-Kooperationen werden darüber hinaus mit zusätzlichen Mitteln unterstützt (Regionalisierungsfonds).
Trotz der überwiegend positiven Auswirkungen und Rückmeldungen haben sich nun im ersten Jahr der GFN einige Probleme aufgetan bzw. sind in der Praxis Änderungsnotwendigkeiten sichtbar geworden. Die ursprünglich erst für 2020/2021 geplante Evaluierung muss daher vorverlegt werden. Insbesondere für jene Bereiche, die offensichtlich bereits zu Problemen geführt haben, muss die Evaluierung bereits im Sommer 2018 erfolgen, damit etwaige Adaptierungen bereits für die Budgeterstellung 2019 wirksam werden (Forderung 1).
Nachbesserungen sind beispielsweise notwendig bei der Beschränkung von Härteausgleichsfonds-Gemeinden (Jugendzentren, EKiZ, Büchereien, Winterdienst, Freiwillige Feuerwehren…) sowie bei der für manche Gemeinden nachteiligen Berechnung der Strukturmittel und Förderquoten. Eine besondere Herausforderung für Gemeinden stellt sich bei der Realisierung von Großprojekten wie zum Beispiel bei Schulbauten. Die dafür nötigen Eigenmitteln können von den Gemeinden meist nicht oder nur nach vielen Jahren aufgebracht werden.
Bei der Konstruktion der GFN wurde die Finanzkraft der Gemeinden überschätzt. Die GFN kann daher nur ein erster Schritt für eine transparente und faire Gemeindefinanzierung sein, denn sie betrifft nur die Verteilung der BZ – der zu verteilende Kuchen ist aber nicht größer geworden. Es gilt daher, die Finanzkraft der oberösterreichischen Gemeinden nachhaltig zu stärken.
Gemeinden werden vom Land OÖ ausgehungert – SPÖ fordert rasche Entlastung
Die finanzielle Beanspruchung der Gemeinden durch das Land ist massiv und hat in den letzten Jahren auch zugenommen. Die oberösterreichischen Gemeinden zahlen 313 Mio. Euro mehr an das Land, als sie vom Land zurückbekommen (negativer Transfersaldo zu Lasten der Gemeinden)! Zusätzlich haben auch die Gemeindeverbände einen negativen Transfersaldo von 66 Mio. Euro zu tragen.
Die schwache finanzielle Ausstattung der oö. Gemeinden resultiert aus einer im Bundesländervergleich überdurchschnittlichen Beanspruchung durch das Land und macht sie auch generell anfälliger bei Konjunkturkrisen – Oberösterreich hatte nach der Finanzkrise 2008 die meisten Abgangsgemeinden Österreichs!
Deshalb fordert die SPÖ die schrittweise Abschaffung der Landesumlage (Forderung 2).
Die 113 Mio. Euro, die die Gemeinden jedes Jahr an das Land abführen müssen, sollen nicht länger zur „Behübschung“ des Landesbudgets dienen, sondern in den Gemeinden verbleiben.
Komplexe Zahlungsströme entflechten
Oberösterreich leidet an komplizierten Transferverflechtungen, die auch der Oö. Landesrechnungshof immer wieder kritisiert. Beispielsweise zahlen die oö. Gemeinden Krankenanstaltenbeiträgen, obwohl dies eigentlich Landesaufgabe ist und die Gemeinden kein Mitspracherecht besitzen. Dagegen unterstützt das Land die Gemeinden bei der Kinderbetreuung, obwohl diese Kompetenz vor Ort in der jeweiligen Wohngemeinde liegt.
Landeshauptmann Stelzer ist gefordert, sich parallel zur Bundesebene auch um eine Entflechtung der Kompetenzen und Zahlungsströme im eigenen Bundesland zu kümmern. Es braucht eine stärkere Aufgabenorientierung im oberösterreichischen Finanzausgleich, eine Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung und eine zielgerichtete Mittelausstattung der Gebietskörperschaften. Die daraus generierten Effizienzgewinne geben den notwendigen Spielraum für die Abschaffung der Landesumlage (Forderung 3).
Bildtext: Bürgermeisterin Bettina Lancaster, Landesrätin Birgit Gerstorfer sowie GVV-Vorsitzender und Bürgermeister Manfred Kalchmair.