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Notstandshilfe als Versicherungsleistung erhalten

15. November 2018

Notstandshilfe als Versicherungsleistung erhalten

Die Äußerungen von Landeshauptmann Stelzer zur Verländerung der Notstandshilfe weist SPÖ-Sozialsprecher Peter Binder zurück: „Die Notstandshilfe ist die einzige Versicherungsleistung, die Menschen auch bei längerer Arbeitslosigkeit gegen den Zugriff auf ihr hart erarbeitetes Eigenheim schützt. Diese Sicherheit muss in ganz Österreich bestehen bleiben, auch wenn einzelne Landeshauptleute schon wieder die Hände nach zusätzlicher Macht ausstrecken.“

Weil die Notstandshilfe keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung ist, schützt sie wirksam gegen Vermögenszugriff. „Wenn sich jemand über viele Jahre mit großer Anstrengung ein Eigenheim geschaffen hat, dann soll das nicht durch den Verlust des Arbeitsplatzes wenige Jahre vor der Pension gefährdet werden“, argumentiert Binder.

Keine eigene Suppe für jedes Land

„Es ist bei der Mindestsicherung falsch, dass jedes Bundesland ein eigenes Süppchen kocht. Und es wäre bei der Notstandshilfe genauso falsch, wenn es einen Fleckerlteppich aus neun Bundesländer-Lösungen gibt“, ist Binder sicher. Deshalb ist die SPÖ auch stets für eine einheitliche Bundesländer-Lösung bei der Mindestsicherung eingetreten. Aus demselben Grund tritt die SPÖ auch heute für die Beibehaltung der Notstandshilfe in bundeseinheitlicher Form ein.

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