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VfGH-Urteil wirft schlampiges Gesetz der ehemaligen schwarz-blauen Regierung zurück

17. Dezember 2019

VfGH-Urteil wirft schlampiges Gesetz der ehemaligen schwarz-blauen Regierung zurück

„Was für Kurz und Strache, aber auch für die schwarz-blaue Landeskoalition in Oberösterreich, ein Prestige-Projekt war, stellt sich nun als verfassungswidrig dar“, so Landesparteivorsitzende Birgit Gerstorfer zu der heute vom VfGH zu Fall gebrachten „Sozialhilfe Neu“. Die Kritikpunkte, die Gerstorfer bereits vor der Begutachtung anmerkte, bestätigten sich vollinhaltlich. So sind die Kinderrichtsätze genauso verfassungswidrig wie der sogenannte Arbeitsqualifizierungsbonus.

„Hinter dem handwerklich schlampigen Gesetz stecken niedere Motive“, so die Landesparteivorsitzende. Die SPÖ hat von Anfang an davor gewarnt, dass die „Sozialhilfe Neu“ nicht halten wird und außerdem Kinderarmut produziert. Der VfGH stürzt nun diese schwarz-blaue Ungerechtigkeit.

„Die schwarz-blaue Regierung hat mit dem Rahmengesetz zur Sozialhilfe auch in Oberösterreich eine Änderung bei der Mindestsicherung herbeigeführt“, so Gerstorfer. Vermutlich werde man laut Gerstorfer in der nächsten Legislaturperiode noch damit beschäftigt sein, die schwachen und fehlerhaften Maßnahmen von ÖVP & FPÖ zu bereinigen. „Ich bin froh, dass unser Rechtsstaat die Betroffenen vor starken Ungerechtigkeiten schützt. Jetzt ist der optimale Zeitpunkt gekommen, um die Kompetenzen der Sozialhilfe und der Arbeitsmarktintegration beim AMS zu bündeln. Einen entsprechenden Vorschlag dazu habe ich vergangene Woche präsentiert“, sagt Gerstorfer. 

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