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Rechtsunsicherheit bei Sozialhilfe

27. Februar 2020

Rechtsunsicherheit bei Sozialhilfe

In der heutigen Sitzung des Sozialausschusses des Landtags wurde der sozialdemokratische Initiativantrag betreffend die Reparatur der Sozialhilfe im Sinne pflegender Angehöriger von Kindern und demenzerkrankten Personen von ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Ursprünglich war im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, wie auch im oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz klar vorgesehen, dass pflegende Angehörige von Kindern und von demenzerkrankten Personen bereits ab Pflegestufe 1 von der Bemühungspflicht ausgenommen sind. ÖVP und FPÖ haben diese begrüßenswerte Regelung entgegen den Überlegungen ihrer eigenen Bundesparteien in Oberösterreich nicht übernommen.

 „ÖVP und FPÖ verlagern die Verantwortung auf die Bezirke, die von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden müssen. Das sorgt für maximale Rechtsunsicherheit bei pflegenden Angehörigen,“ zeigt sich SPÖ Sozialsprecher Binder entsetzt über den neuerlichen Beleg der unprofessionellen Vorgehensweise von Stelzer und Haimbuchner in Fragen der Sozialpolitik.

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