Beratungen über mehr Bürgerbeteiligung starten: SPÖ will niedrigere Landeshürden rasch umsetzen
Bei der morgigen Sitzung des Unterausschusses „Landesverfassung“ werden die neu eingebrachten Initiativen für mehr Bürgerbeteiligung im Land Oberösterreich und seinen Kommunen beraten. Auf Landesebene zeichnet sich bereits eine weitgehende Einigung ab, weil sowohl SPÖ wie auch ÖVP und Grüne dieselben neuen Erfordernisse für landesweite Bürgerbefragungen (4%) und Bürgerinitiativen (2%) beantragt haben. „Diese Verbesserung für die BürgerInnen soll möglichst rasch außer Streit gestellt und beschlussreif gemacht werden. Denn es gibt mit den Regelungen auf Gemeindeebene, der Briefwahl und der neuen Untersuchungskommission noch viele weitere demokratiepolitische Herausforderungen, die bis Herbst 2015 zu erledigen sind. Ein zeitlicher Fahrplan wäre bei der Abarbeitung hilfreich“, so SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor.
Bei Änderungen der Landesverfassung sind regelmäßig eine Reihe von nachgeordneten Gesetzen mitbetroffen, die es zu novellieren gilt. Allein bei der Frage der Bürgerbeteiligung sind neben der Landesverfassung auch das Bürgerrechtegesetz, die Gemeindeordnung, die Landtags-Geschäftsordnung und die jeweiligen Stadtstatute betroffen. „Es ist gleichermaßen eine politische und eine juristische Herausforderung, alle Regelungen so zu überarbeiten, dass die demokratischen Spielregeln in Oberösterreich nachhaltig verbessert werden. Diese umfassende Herausforderung muss konsequent verfolgt werden, damit sie rechtzeitig vor der Landtagswahl abgeschlossen wird“, fordert der SPÖ-Klubvorsitzende.
In der morgigen Unterausschusssitzung sollen jene demokratiepolitischen Fragen, wo es wie bei den neuen Landesregeln für Bürgerbefragungen und Bürgerinitiativen bereits große Einigkeit gibt, klar definiert werden. Dort wo noch Differenzen sind, wie bei den Regeln für mehr Bürgerbeteiligung in den Gemeinden, soll ein ergebnisorientierter Fahrplan erstellt werden. Vorschläge, die derzeit keine Aussicht auf Erfolg haben, wie ein Sonderwahlrecht von Menschen, die früher in Oberösterreicher gewohnt haben, sollen dabei nicht zu Blockaden führen.