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3 Fragen zur Heim-Verordnung

3 Fragen zur Heim-Verordnung

Was ist eigentlich die Heim-Verordnung?

Die Heim-Verordnung ist die „Betriebsanleitung“ für die Heimbetreiber vor Ort. Das können Sozialhilfeverbände, Städte und Gemeinden, aber auch nicht-gewinnorientierte Betreiber wie die Caritas oder das Diakoniewerk sein. Sie gibt zum Beispiel die Qualitätsstandards vor: Wie viel Personal für die Menschen zur Betreuung und Pflege gebraucht wird, die Größe der Bewohner-Zimmer oder die Besuchszeiten. Die Heim-Verordnung gibt den Rahmen vor, der Heim-Alltag wird vor Ort in den Regionen organisiert.

Was mich stolz macht: Unsere Alten- und Pflegeheime dürfen keine Gewinne machen. Wenn ein Überschuss anfällt, dann muss er auch wieder ins Heim zurückfließen. Zum Beispiel für Renovierungen.

Was konkret wird mit der neuen Heim-Verordnung anders?

Wir wollen, dass die Pflege der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner im Zentrum steht. Deshalb war es notwendig, die Heim-Verordnung zu entrümpeln. Die Nachtruhe zum Beispiel fängt künftig erst später ab 22.00 Uhr an, hier haben sich die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in den letzten Jahren einfach deutlich verändert. Weniger Paragraphen bedeuten auch weniger Bürokratie im Pflege-Alltag und mehr Zeit für die Menschen. Kurzum: Wir pflegen Menschen, und nicht die Akten.

Braucht es nicht auch mehr Pflegepersonal für die Bewohnerinnen und Bewohner?

Da ist noch viel Luft nach oben, das steht außer Streit. Die abgeschlossenen Pflegeverhandlungen sind ein erster wichtiger Schritt in Richtung fairere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen.

Wir dürfen aber nie vergessen: Klatschen allein sorgt für kein Plus am Lohnzettel und zaubert auch nicht mehr Personal herbei. Ich bin froh, dass die Gewerkschaften zum Beispiel einen zweiten wachenden Nachtdienst ab 60 Betten durchgesetzt haben. Das sorgt für mehr Sicherheit in der Nacht. Ganz wichtig für die Pflegekräfte: Der Nachtdienst darf nicht auf Kosten des Tagdienstes gehen. Ich hab da einen klaren Standpunkt: Niemand sollte alleine Nachtdienst machen müssen. Das sagt einem eigentlich der Hausverstand.

Wir werden auch den Wechsel vom Krankenhaus ins Alten- und Pflegeheim leichter machen: Wer bereits eine Ausbildung als Pflege-Assistent hat, kann unkompliziert sofort in einem Altenheim zu arbeiten beginnen. Die Aufschulung zum Fachsozialbetreuer muss aber binnen fünf Jahre abgeschlossen werden. Das ist für alle eine Win-Win-Situation: Die Heime werden für Quereinsteiger aus anderen Pflegeeinrichtungen attraktiver und kommen leichter an Personal. Die Aufschulung stellt sicher, dass sich Pflege-Assistenten speziell für die Arbeit mit älteren Menschen weiterbilden. Das macht sich auch am Lohnzettel bemerkbar.

Diese beiden Punkte, der zweite Nachtdienst und die Pflege-Assistenz, werden in einem weiteren Schritt bis Jahresende in die Heim-Verordnung aufgenommen. Klar ist aber trotzdem: Es gibt noch viel zu tun.

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