ÖVP lehnt jede Begrenzung der Wahlkampfkosten ab
Im heutigen Verfassungsausschuss des Landtages hat die ÖVP im Alleingang den SPÖ-Gesetzesantrag für eine Begrenzung der Wahlkampfkosten als einzige Partei abgelehnt. „Nun wird es wohl keine demokratiepolitisch unverzichtbare Ausgabenbegrenzung für die heurigen Landtags-, Gemeinderats-, und Bürgermeisterwahlen geben. Das Stimmverhalten und die Argumentation der ÖVP sind bezeichnend. Ein Fairnessabkommen alleine, wie es die ÖVP vorschlägt, ist rechtlich nicht bindend und sieht natürlich auch keinerlei Sanktionsmöglichkeiten vor. Unser Land wird nun über den Sommer mit schwarzer Wahlwerbung zugeschüttet werden. Und das zum Großteil finanziert aus öffentlichen Mitteln. Die drohende Materialschlacht wird einmal mehr dem Ansehen unserer Demokratie schaden, wenn sich die WählerInnen die dafür nötigen überzogenen Ausgaben vor Augen führen“, zeigt sich SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor besorgt.
Es sind die Wählerinnen selbst, die als SteuerzahlerInnen für die für eine funktionierende Demokratie an sich unabdingbare Parteienförderung aufkommen. Gerade deshalb haben sie das Recht, dass mit diesen Mitteln sparsam und sorgfältig umgegangen wird. Der respektvolle Umgang mit Ressourcen der Allgemeinheit ist für die Legitimität einer Demokratie essenziell.
„Eine Materialschlacht zur Wahl kann sich niemand wünschen. Es ist für keine Partei gut, wenn die Bevölkerung mit Wahlgeschenken und Werbung ‚überfordert‘ wird, ganz gleich von welcher Partei diese Werbung kommt. Der Werbungs-Exzess einer Partei schadet dem Ansehen aller Parteien und jenem der Demokratie. Nur eine gesetzliche Regelung hat die notwendige Verbindlichkeit, eingehalten werden zu müssen und kann auch sanktioniert werden“, hält Makor seine Position fest.
Der heute von der ÖVP abgelehnte SPÖ-Antrag hat daher folgende Punkte klar definiert:
- Die Summe an Wahlwerbungsausgaben einer Partei und aller ihrer Teil-, Bezirks- und Ortsorganisationen für die Landtagswahl und alle Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen an einem gemeinsamen Wahltermin, darf zusammengerechnet unter keinen Umständen die für Nationalratswahlen geltende 7-Millionen-Grenze überschreiten. Aus Sicht der SPÖ könnte der Betrag auch wesentlich geringer sein.
- Sollte es Überschreitungen geben, dann müssen diese streng sanktioniert werden. Etwa durch den Verlust der Parteienförderung im doppelten Ausmaß des Überschreitens.
- Die Regelung muss verbindlich – also gesetzlich – sein, damit sie gegenüber jeder wahlwerbenden Fraktion konsequent sanktionierbar ist.