SPÖ Oberösterreich

Möglichkeiten, wie du die SPÖ unterstützen kannst

Mitmachen

LR Dr. Hermann Kepplinger informiert: “Wettbüros werden in wenigen Monaten zur Gänze durch den Landesgesetzgeber geregelt sein”

Im Landtagsausschuss vom 22. März wurde von allen Fraktionen einstimmig beschlossen, dass in Oberösterreich künftig alle Arten von Wettbüros, auch solche die sich auf die bloße Vermittlung von Wettkunden spezialisiert haben, einheitlich geregelt werden. Der entsprechende Novellierungsvorschlag stammt von Landesrat Dr. Hermann Kepplinger.

Nach einer sehr kurzen Übergangsfrist von drei Monaten nach Kundmachung des geänderten Wettgesetzes gilt, dass die Tätigkeit der Wettkundenvermittlung dem Oö. Landesgesetz unterworfen sein wird und nur nach Genehmigung der Landesregierung ausgeübt werden darf. Zu den Bedingungen für eine Genehmigung zählt etwa die Hinterlegung einer Bankgarantie sowie die Zuverlässigkeit der Antragssteller/innen. Selbstverständlich ist es auch verboten, dass unter 18-Jährige Wetten abschließen.

Weiters wird es im Gesetz eine Möglichkeit geben, dass im Interesse des Nachbarschaftsschutzes Auflagen durch die Behörde vorgeschrieben werden. Damit kommt das Land Wünschen aus den Gemeinden entgegen.

Für Landesrat Kepplinger ist das neue Gesetz “ein Qualitätsgewinn in diesem bislang leider schlecht geregelten Bereich. Ich erwarte mir, dass es zu einer gewissen Bereinigung des Wettcaféwesens in Oberösterreich kommen wird.”

Von "Arbeit" zu "Wohnen"

Wir kämpfen um deine Rechte!

Schicke mir weitere Infos

Social Media Kanäle

Besuche unsere Social Media Kanäle!