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SPÖ OÖ: Anreize für Unternehmen, die zu wenig Ältere beschäftigen oder sie krank machen!

Wer keine älteren ArbeitnehmerInnen anstellt, sie kündigt oder ihre Arbeitskraft verschleißt, soll dafür künftig für die Folgekosten einen höheren Beitrag leisten, fordern AK-Chef Herbert Tumpel und ÖGB-Präsident Erich Foglar als Begleitmaßnahme zur Neuregelung der Invaliditätspension. „Es ist höchste Zeit für die Wirtschaft Verantwortung zu übernehmen.  Es ist in höchstem Maße unsolidarisch sich einerseits zu beklagen, dass es nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte gibt und andererseits keine erfahrenen ArbeitnehmerInnen einzustellen oder im Betrieb zu halten. Mich interessiert, wie es um das Verhältnis jung zu alt in so manchen Betrieben bestellt ist. Ich befürchte, dass die wenigsten ihre Verantwortung wahrnehmen und Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Menschen überhaupt noch arbeiten können, wenn sie in ein bestimmtes Alter kommen”, merkt Christian Horner, Landesgeschäftsführer der SPÖ Oberösterreich, an.

Vorstellbar wäre zum Beispiel, einen Anreiz zur Verhaltensänderung für Unternehmen zu schaffen, die unterdurchschnittlich wenig ältere Beschäftigte (55 – 64 jährige) haben.  „Sie müssen das ausgleichen, indem sie einen höheren Beitrag zur Pensionsversicherung zahlen“, kann sich Horner vorstellen.  Sinnvoll wäre auch der AK-Vorschlag, ein Krankenstandsmonitoring einzuführen, das bei auffälligen Krankenstandszahlen eine verpflichtende Evaluierung und Beratung

auffälliger Betriebe zur Folge hat. Denn belastende Arbeitsbedingungen – und darunter fallen körperliche Belastungen genauso wie etwa ein geringschätziger Umgang von Vorgesetzten mit MitarbeiterInnen – machen immer mehr ArbeitnehmerInnen krank. Da wären die Unternehmen laut Horner gefordert zu handeln: Verringerung von Arbeitsverdichtung und Stress, Verkürzung der tatsächlichen Arbeitszeit durch Überstundenabbau wäre hier einmal ein Anfang.

Was noch auffällt: 2010 wurden österreichweit nur 35 Prozent der neuen I-Pensionsanträge Unselbständiger positiv erledigt. Bei Gewerbetreibenden lag der Anteil bei 62 Prozent. Bei den Bäuerinnen/Bauern wurden sogar drei Viertel aller I-Pensionsanträge anerkannt. Neben rechtlichen Unterschieden bei der Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten, scheint es dafür auch noch einen anderen Grund zu geben: Während im bestimmenden Gremium der unselbständig Erwerbstätigen sowohl ArbeitgeberInnen als auch ArbeitnehmerInnen über die Zuerkennung einer I-Pension entscheiden, beschließen bei den Trägern der Selbständigen nur die ArbeitgeberInnen eine Zuerkennung oder Ablehnung.

„Wenn jemand zu krank für die Arbeit ist, muss er die Möglichkeit haben, in Invaliditätspension zu gehen. Das ist gut so, für alle Kranken, egal ob UnternehmerInnen, Bauern/Bäuerinnen oder ArbeitnehmerInnen. Aber ungewöhnlich ist schon, dass die Zuerkennungsquote bei Selbständigen unter den I-PensionistInnen wesentlich höher ist als bei den unselbständig Erwerbstätigen. Da sollte Präsident Leitl einmal genauer hinschauen. Er liegt gesamtgesellschaftlich falsch, wenn er nur Vorteile für die Wirtschaft fordert“, zeigt sich Horner verwundert.

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