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Jetzt kommt Bewegung in die Sache – Schritt für Schritt zu mehr Demokratie in Oberösterreich!

11. Juni 2015

Jetzt kommt Bewegung in die Sache – Schritt für Schritt zu mehr Demokratie in Oberösterreich!

Erfreut zeigt sich heute der Landesgeschäftsführer der SPÖ Oberösterreich, dass alle Landtagsparteien zu Gesprächen über eine Landeshauptmann-Direktwahl bereit sind: „Alleine diese grundsätzliche Gesprächsbereitschaft bringt uns einem echten Demokratisierungsschub für Oberösterreich näher“, ist Binder überzeugt. Die Vorteile einer Landeshauptmann-Direktwahl liegen auf der Hand:

 

 

„Gerade das Beispiel der Bürgermeisterwahlen zeigt auch, dass das Zusammenspiel zwischen Persönlichkeits- und Parteiwahl funktioniert. Ich verstehe Landeshauptmann Dr. Pühringer, dass es ihm um noch mehr Macht geht, obwohl er jetzt schon den Eindruck erweckt, für alles im Land alleine zuständig zu sein. Ich glaube aber nicht, dass eine weitere Machtkonzentration bei einer Person sinnvoll ist. Ein weiterer Schritt in einer großen Demokratiereform müsste ganz im Gegenteil der Ausgleich der Machtbalance zwischen Regierung und Landtag sein. Erst dann, wenn ein bunterer Landtag auch über mehr Kompetenzen und Ressourcen, insbesondere Kontrollmöglichkeiten, verfügt, kann auch über die Abschaffung des Proporzes diskutiert werden!“, erläutert Binder die Schritte zu mehr Demokratie in Oberösterreich.

 

Eile sieht SPOÖ-Geschäftsführer Peter Binder geboten, um eine Umsetzung dieses ersten Demokratisierungsschrittes vielleicht noch vor der kommenden Wahl zu ermöglichen: „Geändert werden müsste zuerst Artikel 101, Ziffer 1 im Bundesverfassungsgesetz (B-VG)!“ weiß Binder. Dort heißt es derzeit: Artikel 101. B-VG (1) Die Vollziehung jedes Landes übt eine vom Landtag zu wählende Landesregierung aus. Novelliert könnte diese Bestimmung so aussehen: „Die Vollziehung jedes Landes übt eine nach den Bestimmungen der Landesverfassung zu wählende Landesregierung aus.“ „Damit würde auch noch der Föderalismus gestärkt“, ist Binder überzeugt. Bereits ein Initiativantrag von fünf Nationalratsabgeordneten könnte das entsprechende Gesetzgebungsverfahren (1. Lesung, 2. Lesung etc.) in Gang setzen, wobei natürlich die für eine Verfassungsänderung notwendigen höheren Quoren (mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend, zwei Drittel Zustimmung) zum Tragen kommen. Nach Änderung der Bundesverfassung müsste natürlich auch die Landesverfassung novelliert werden. „Sinngemäß bräuchte es eine Bestimmung, die etwa regelt, dass die Mitglieder der Landesregierung mit Ausnahme des Landeshauptmanns vom Landtag zu wählen sind, der Landeshauptmann direkt vom Volk zu wählen ist“, stellt Binder dar. „Wir haben noch 108 Tage Zeit. Ich sehe ein, dass dies ein sehr knapper Zeitraum ist, andererseits geht es zuerst ja nur um einen kleinen Eingriff“, will Binder abschließend an die Möglichkeit eines Erfolgs glauben.

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