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Evaluierung des Chancengleichheitsgesetzes wird in eigenem Unterausschuss umfassend diskutiert

In einem eigenen Unterausschuss wird die Evaluierung des Chancengleichheitsgesetzes (CHG) in den nächsten Wochen behandelt. Die durch das CHG erreichten Fortschritte sind im Wesentlichen mehr Mitsprachemöglichkeiten und Teilhabe, Rechtsansprüche auf subsidiäres Mindesteinkommen und Bescheide in leicht verständlicher Sprache.  “Es herrscht große Übereinstimmung bei den Betroffenen, dass der von LH-Stv. Ackerl eingeschlagene Kurs richtig ist. Einzig an den knappen finanziellen Mitteln gibt es Kritik. Auch dazu soll im Unterausschuss beraten werden”, so SPÖ-Sozialsprecher Hans Affenzeller.

Das mit 1. September 2008 in Kraft getretene Chancengleichheitsgesetz löste das Behindertengesetz von 1991 ab. Das neue Gesetz erweiterte den Leistungskatalog, ermöglichte Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang zur Mindestsicherung und verankerte Interessensvertretungen der Betroffenen. Die Verbesserungen wurden von der jüngst abgeschlossenen Evaluierung bestätigt. “Die heute auch im Ausschuss behandelte Änderung des Chancengleichheitsgesetzes bringt klare Vereinfachungen für Betroffene wie für die Verwaltung. Geldleistungen werden künftig fast ausschließlich über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung abgewickelt, während Sachleistungen über das Chancengleichheitsgesetz zuerkannt werden”, informiert Affenzeller.

Der eingerichtete Unterausschuss gibt allen Fraktionen die Möglichkeit, nach eingehender Beratung noch entscheidende Präzisierungen am Gesetzestext vorzunehmen. Zudem wird der 469 Seiten starke Evaluierungsbericht diskutiert. “Sozialreferent Ackerl beweist mit seiner Diskussionsbereitschaft einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser sensiblen Rechtsmaterie”, begrüßt Affenzeller den weiteren Gesetzgebungsprozess.

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