Landeshauptmann wird in Oberösterreich seit Jahrzehnten auf Parteiliste eingerechnet
Zwei Mal haben SPÖ, FPÖ und Grüne gemeinsam in der vergangenen Landtagsperiode für die verpflichtende Einrechnung des Landeshauptmanns auf die Parteiliste gestimmt. Die ÖVP hat jedoch ihre Veto-Macht mit 28 von 56 Landtagsabgeordneten genutzt, um die Abschaffung dieses Verfassungs-Relikts zu verhindern. „Die SPÖ steht heute wie gestern zur verpflichtenden Einrechnung des Landeshauptmanns auf die Parteiliste. Es geht uns dabei um die korrekte Wiedergabe des Wählerwillens – so wie das auch seit Jahrzehnten in Oberösterreich gepflogen wird“, betont SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor. Tatsächlich wurde der Landeshauptmann sogar in den Jahren 1997 und 2003 auf die jeweilige Parteiliste angerechnet.
Der FPÖ-Initiativantrag 35/2009 und der gemeinsame FPÖ/SPÖ-Initiativantrag 1328/2014 erhielten jeweils die Zustimmung von SPÖ, FPÖ und Grünen. Eine positive Beschlussfassung dieser Anträge für die verpflichtende Anrechnung des Landeshauptmanns auf die Liste der Landesregierungsmitglieder seiner Partei scheiterte jedoch an den Gegenstimmen der ÖVP-Abgeordneten.
Die Begründung der verpflichtenden Einrechnung wird im Initiativantrag 1328/2014 wie folgt wiedergegeben:
Die Bestimmung in der Oö. Landesverfassung, nach welcher für die Ermittlung der Mitglieder der Landesregierung der Landeshauptmann nicht zwingend auf die Liste seiner Partei eingerechnet werden muss, ist ein Anachronismus und muss abgeschafft werden.
Denn die Überlegungen und Beweggründe des historischen Gesetzgebers, den Landeshauptmann auf Grund der Bedeutung seiner Person nicht automatisch in den Proporz mit einzubeziehen, sondern ihn über die restlichen Mitglieder der Landesregierung zu stellen, sind aus heutiger Sicht längst überholt. Die genannte Bestimmung entspricht nicht modernen demokratischen Grundsätzen und dient einzig und allein dazu, aus taktischen Gründen eine Partei um einen Regierungssitz zu bringen.