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Drei SP-Anträge im Landtag

17. November 2015

Drei SP-Anträge im Landtag

Für die Landtagssitzung am Donnerstag, 19. November, hat die SPÖ drei Anträge eingebracht. Es geht dabei um eine sanktionierbare Geschlechterquote für Landtag und Landesregierung, die Zweckwidmung der Wohnbaugelder und die Einrechnung des Landeshauptmannpostens auf die Wahlliste von dessen Partei. Weiters hat die SPÖ den Grünen-Antrag auf eine Demokratisierung von Starkstromwegegesetzes mitunterzeichnet.

Oberösterreich muss Vorreiter bei der gleichen Teilhabe beider Geschlechter an politischen Entscheidungen werden. Weiters wollen wir den Verkauf von Wohnbaudarlehen verhindern und die Rückflüsse daraus für das Wohnbaubudget sichern. Die Möglichkeit den Landeshauptmann nicht auf die Liste seiner Partei anzurechnen, verzerrt die tatsächlichen Kräfteverhältnisse und bildet das Landtagswahlergebnis nicht adäquat in der Landesregierung ab.“

Klubvorsitzender Christian Makor.

 

Initiativantrag zu Oö. Gleichbehandlungsgesetz 2015 (dringlich, SPÖ)

Für Parteien mit bis zu 3 Landtagsmandaten soll eine Geschlechterquote von 33 Prozent gelten, darüber von 40 Prozent. Für jedes Mandat, das einer Partei zum Erreichen seiner Geschlechterquote fehlt, sollen dieser 1/56 der Gesamtsumme an Klubförderung gestrichen werden. Bei der Parteienförderung soll ebenso verfahren werden. Wird bei den Mitgliedern der Landesregierung die Geschlechterquote nicht eingehalten, soll pro fehlendem Regierungsmitglied noch 1/9 der Parteienförderung abgezogen werden.

Initiativantrag zu 2. Oö. Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2015 (dringlich, SPÖ)

Der schwarz-blaue Koalitionspakt ist betreffend Wohnbauförderung voller Widersprüche. Nach dem grundsätzlichen Bekenntnis, dass die aushaftenden Wohnbaudarlehen nicht – wie in der Vergangenheit – verkauft werden sollen, wird gleich im nächsten Satz der Modus beschrieben, wie man es letztlich doch machen kann. „Das ohnehin knappe Geld für den Wohnbau muss für den Bau neuer und dringend benötigter Wohnungen in Oberösterreich verwendet werden. Dazu zählen die Rückflüsse aus Darlehen und die Ertragsanteile des Bundes aus den Wohnbauförderbeiträgen die Oberösterreich zustehen“, steht für Makor fest, der daher die Zweckwidmung fordert.

Initiativantrag  Einrechnung des Landeshauptmanns auf die Liste seiner Partei  bei Ermittlung der Regierungsmandate (nicht dringlich, SPÖ)

Die Oö. Landesverfassung erlaubt derzeit zwei Möglichkeiten der Zuteilung der Regierungsmitglieder auf die einzelnen Fraktionen des Landtages. Der Landtag kann die Einrechnung auf die Liste der Fraktion des Landeshauptmannes beschließen oder seine Position wird nicht in die Berechnung der Regierungssitze einbezogen, sodass nur 8 Regierungsmitglieder nach dem D’Hondt’schen Verfahren vergeben werden. „Diese Verfassungsbestimmung wird mittlerweile nur mehr als Faustpfand missbraucht und verschafft einer Partei ungerechtfertigte Vorteile“, argumentiert Makor.

 

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