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SPÖ für Möglichkeit zusätzlicher Hausapotheken

29. Januar 2016

SPÖ für Möglichkeit zusätzlicher Hausapotheken

In der Landtagssitzung vom 28. Jänner 2016 unterstützte der SP-Landtagsklub eine Bundesresolution der Grünen für die Möglichkeit zusätzlicher Hausapotheken. Die schwarz-blaue Bundesregierung hatte 2006 die Mindestabstände von Hausapotheken zu öffentlichen Apotheken von 4 auf 6 km angehoben. Das bedeutet das Aus betroffener Hausapotheken am Land bei Neuübernahme der Ordinationen. „Die Mindestabstände müssen im Sinne einer engmaschigen Gesundheitsversorgung wieder flexibler gestaltet werden. Es ist ein großes Plus an Lebensqualität, wenn Medikamente beim Arzt vor Ort bezogen werden können. Nicht zuletzt für Kranke, Mütter mit Kleinkindern und weniger mobile Menschen. Auch die Übernahme von Praxen in kleineren Gemeinden wird damit für JungärztInnen attraktiver, was ein Ansatzpunkt gegen den Landärztemangel ist“, argumentiert LAbg. Erich Rippl, SP-Sprecher für Regionalpolitik, die Linie seiner Partei.

Der gemeinsame Antrag fordert den Bund auf, bei einer Novelle des Apothekengesetzes einerseits den Abstand von Hausapotheken zu öffentlichen Apotheken zu senken, um den Bestand an Hausapotheken aufrecht zu erhalten. Andererseits sollen bei der Festlegung neuer Apothekenstandorte nicht nur wirtschaftliche Kriterien sondern auch die Bedürfnisse der Bevölkerung nach Erreichbarkeit der Medikamentenversorgung berücksichtigt werden müssen.

Es braucht für die Übernahme von Landarztpraxen die Rechtssicherheit zur Weiterführung einer bestehenden Hausapotheke.”

Erich Rippl

Die Hausärztinnen und Hausärzte sichern nachhaltig die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch in ländlichen Randregionen. Es wird immer schwieriger aufgrund der Abwanderung von ÄrztInnen zu besseren Arbeitsbedingungen ins Ausland, hier eine Nachfolge sicherzustellen. „Es braucht für die Übernahme von Landarztpraxen die Rechtssicherheit zur Weiterführung einer bestehenden Hausapotheke. Das wertet den Beruf des Landarztes auf. Der Bund muss mit einer entsprechenden Gesetzesänderung die medikamentöse Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Regionen für die Zukunft absichern“, stellt Rippl klar.

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