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Ordnungswache war kein Thema im Unterausschuss zum Jugendschutzgesetz

Etwas verwundert zeigt sich SPÖ-Klubvorsitzende Mag.a Gertraud Jahn, dass am Tag nach dem Unterausschuss zur Jugendschutzgesetznovelle die Linzer ÖVP medial streut, dass in Hinkunft Ordnungswachen die Jugendlichen kontrollieren sollten. “Im Unterausschuss waren die Ordnungsdienste gar kein Thema und das ist auch gut so. Denn es wäre falsch, die Kompetenzen der Polizei weiter auszudünnen und die gesellschaftlich äußerst sensiblen Jugendschutzaufgaben in die Hände von nur elementar ausgebildeten Hilfskräften wie Ordnungsdienste zu legen”, sind sich Klubvorsitzende Jahn und SPÖ-Jugendsprecherin Petra Müllner einig.

Die taktische Stoßrichtung der ÖVP-Linz ist klar: nach Bettelei und Hundehaltern kommt nun die Forderung dass Ordnungswachen die Überwachung von Jugendlichen übernehmen. Der Ordnungsdienst würde auf diese Weise immer mehr zu einer Ersatzpolizei, allerdings ohne eine vergleichbare Ausbildung zu haben. PolizistInnen werden zumindest zwei Jahre intensiv geschult, bis sie Polizeidienst versehen dürfen. SozialarbeiterInnen brauchen sogar eine dreijährige Ausbildung. Ordnungsdienste hingegen erhalten als reine Hilfsorgane nur wenige Wochen Grundschulung – was in keiner Weise vergleichbar ist mit dem Berufsbild eines Sozialarbeiters oder einer Polizistin. “Es ist geradezu fahrlässig, wenn man den Ordnungsdiensten Aufgaben überträgt, die in die Verantwortung der Polizei gehören. Dadurch werden keine Probleme gelöst, sondern womöglich sogar neue Probleme geschaffen, weil die Ordnungsdienste für die entstehenden Konfliktsituationen nicht ausgebildet sind”, warnt die SPÖ-Klubvorsitzende.

Die SPÖ spricht sich klar gegen jede Form der Kompetenzübertragung oder Ermächtigung von Jugendschutzaufgaben an Ordnungsdienst oder Stadtwachen aus. “Soweit Jugendschutz behördlich zu überwachen ist, ist das Aufgabe der Polizei. Neu hinzukommen wird mit dem neuen Jugendschutzgesetz hingegen eine ganz andere Ermächtigung – nämlich jene an die Jugendlichen selber, durch Testkäufe für die Einhaltung ihres eigenen Schutzgesetzes sorgen zu können”, positioniert Müllner.

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