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Zögerliche Maßnahmen für Vereinbarkeit von Beruf und Familie

7. März 2016

Zögerliche Maßnahmen für Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie die wahrscheinlich größte Herausforderung für die Frauen und junge Familien in Oberösterreich darstellt, ist für die SP-Landesfrauenvorsitzende und Frauensprecherin im Landtagsklub, Sabine Promberger keine große Neuigkeit: „Seit Jahren machen wir darauf aufmerksam, dass in OÖ – gerade im ländlichen Bereich – Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige fehlen. Zieht man die ViF-Kriterien[1] heran, ist OÖ im Bundesländervergleich mit mageren 3,2 % Betreuungsquote bei Unterdreijährigen Schlusslicht! Die Frage, ob eine Frau nach der Karenzzeit arbeiten geht, stellt sich hier oft erst gar nicht – wenn kein Kinderkrippenplatz vorhanden ist oder die Öffnungszeiten selbst mit einem Teilzeitjob schwer vereinbar sind, sind junge Mütter oft gezwungen, zuhause zu bleiben! Es ist leider auch Tatsache, dass die Hauptlast der Kinder und Angehörigenbetreuung nach wie vor bei den Frauen liegt“. Eine echte Wahlfreiheit sieht für die Landesfrauenvorsitzende anders aus.

Wir haben in Oberösterreich noch immer Orte, in denen es keinen einzigen Kinderkrippenplatz gibt.“

Sabine Promberger

„Dass LR Stelzer ankündigt, hier „nicht locker zu lassen“ kann ich natürlich nur begrüßen. Wenn man aber bedenkt, dass die Ressortzuständigkeit für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen seit Jahren bei der ÖVP liegt, dann ist es unverständlich, warum hier nicht mehr passiert ist. Wenn der Fokus in Zukunft nicht auf dem Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen für Unter Dreijährige gelenkt wird, wird die Herausforderung für Jungfamilien nur noch größer und obwohl wir schon das Jahr 2016 schreiben, gibt es immer noch Orte in OÖ, in denen es keinen einzigen Kinderkrippenplatz gibt!“, so Promberger abschließend.

[1] Vereinbarkeitsindikator: Wöchentliche Öffnungszeit mindestens 45 Stunden, an 4 Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet, Angebot eines Mittagessens, maximal 5 Wochen Schließzeit pro Jahr

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