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Landtag ermächtigt Landesrechnungshof zur Prüfung von Gemeinden bis 10.000 Einwohner

Wie im heutigen Verfassungsausschuss beschlossen, wird der Landesrechnungshof (LRH) künftig Gemeinden unter 10.000 Einwohnern auf Eigeninitiative prüfen können. Der SPÖ-Landtagsklub unterstützt diese Ermächtigung. Bei Großgemeinden prüft bereits bisher der Bundesrechnungshof (RH), die Grenze dafür wurde vor einigen Jahren von Gemeinden über 20.000 Einwohnern auf Gemeinden über 10.000 Einwohnern gesenkt. “Großgemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern werden bereits jetzt vom Bundesrechnungshof eigeninitiativ geprüft. Das hat sich bewährt”, so SPÖ-Klubvorsitzende Gertraud Jahn. Die zusätzliche Möglichkeit für Landtag und Landesregierung, den Landesrechnungshof mit Sonderprüfungen von Gemeinden über 10.000 Einwohnern zu beauftragen, hat die SPÖ daher abgelehnt.

Schon jetzt kann die Landesregierung sowohl den Landes- als auch den Bundesrechnungshof zur Prüfung beziehungsweise zur Erstellung von Gutachten bei Großgemeinden beauftragen. Während der LRH nach dem neuen Gesetz pro Jahr nur drei der 431 Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen darf, soll es für die 13 Großgemeinden jährlich bis zu 4 Sonderprüfungen geben. Wir wollen keinen ‘Prüfungs-Overkill’, der in den Gebietskörperschaften Stillstand anstatt Transparenz mit sich bringt. Großgemeinden können bereits jetzt vom RH umfassend geprüft werden, während für Kleingemeinden das Instrument für den LRH neu geschaffen wird”, so Jahn.

Der SPÖ-Landtagsklub unterstützte im heutigen Verfassungsausschuss eine eigeninitiative Prüfkompetenz des LRH für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Für Prüfungen größerer Gemeinden ist aus Sicht der SPÖ allerdings der Bundesrechnungshof die geeignetste Institution. “Der Bundesrechnungshof ist mit seinen mehr als 300 MitarbeiterInnen von den Ressourcen her auf derart große Prüfungen ausgelegt, daher ist er damit ja auch beauftragt. Wenn nun der LRH mit solch großen Prüfungen beauftragt wird, bindet das Ressourcen, die bei anderen Prüfbereichen fehlen. Wenn es den anderen Fraktionen wirklich um Verbesserungen ginge, müsste man das Personal des LRH dementsprechend aufstocken”, argumentiert Jahn die Ablehnung in diesem Bereich.

Die SPÖ ist für eine umfassende und effektive Kontrolle der Gemeinden. Dass nun der LRH mit jährlich bis zu 4 Sonderprüfungen bei den 13 Gemeinden über 10.000 Einwohnern beauftragt werden kann, während das Prüfrecht bei den 331 sonstigen kleineren Gemeinden auf lediglich drei beschränkt wird, ist für Jahn nicht nachvollziehbar: “Da dauert es mehr als hundert Jahre bis alle Gemeinden unter 10.000 Einwohnern geprüft werden.”

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