„Die ‚Neue Zeit‘ zeigt Wirkung: Schwarzblaue Konfliktgesetze beschädigen Oberösterreich- Klima“
Das Landesrecht: Früher Konsens – jetzt Konflikt
„Ich stehe ausdrücklich für eine Politik des Miteinanders. Dieses Miteinander muss aber
auch in der Erarbeitung von Gesetzen und in einer fundierten Auseinandersetzung mit
Sachthemen zum Ausdruck kommen. Es ist der Qualität der Gesetzgebung ohne jeden
Zweifel abträglich, wenn die fundierte sachliche Auseinandersetzung zu kurz kommt. Ich
hoffe unser Aufruf findet Gehör, damit die Landespolitik rasch zu ihrer gewohnten und
bisher erfolgreichen Arbeitsweise zurückfindet“, betont die SPÖ
Landesparteivorsitzende Birgit Gerstorfer.
„Schwarzblau war der erste Schritt, drei Monate nach dem Landeshauptmann-Wechsel
ist der Abschied von der Konsensdemokratie in Oberösterreich nun fast vollzogen. Jetzt
herrscht die Mehrheit immer öfter ohne Rücksicht auf Kritik und Argumente. Den
nötigen Respekt vor den Gesetzen als gemeinschaftliche Regeln haben Stelzer und
Haimbuchner abgelegt. Sie missbrauchen die Landesgesetze zur politischen
Inszenierung“, stellt SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor klar.
ÖVP/FPÖ haben Sachpolitik durch Symbolpolitik ersetzt
Politik war auch in der Vergangenheit nicht frei von Inszenierungen. Doch das Ausmaß
hat in der jüngsten Vergangenheit massiv zugenommen. Die schwarzblaue Koalition hat
in den vergangenen eineinhalb Jahren das Phänomen der Symbolpolitik in
Oberösterreich massiv ausgereizt.
– Es sollte eine Deutschpflicht an Schulen verordnet werden, ob das nun
verfassungsrechtlich zulässig ist oder nicht.
– Es sollten Islamkindergärten verboten werden, die es in Oberösterreich gar
nicht gibt und die sich rechtlich auch gar nicht so leicht verbieten lassen.
– Es wurden Ideen über mehr oder weniger verbindliche Wertekodizes und das
Absingen des deutschen Liedguts ventiliert und zum Teil beschlossen.
– Schulsprengel wurden angeblich aufgehoben, aber die Eltern erhalten kein
Recht auf freie Schulwahl.
– In der Landtagssitzung am 6. Juli wartet mit dem Schuldengesetz das nächste
Beispiel für symbolpolitischen Populismus in Oberösterreich.
Sozialkürzungen treffen Einzelne hart, wirken aber kaum im Budget
Echte Wirkungen zeigten die symbolträchtigen Maßnahmen von Schwarzblau dort, wo
es um die Kürzung von Sozialleistungen ging. Denn gegen den Willen der zuständigen
Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer haben ÖVP und FPÖ mehrfach die Mindestsicherung
gekürzt. In der ersten großen Novelle haben VP/FP die Mindestsicherung für
Menschen mit subsidiärem Schutz oder befristeten Asylbescheid beschnitten. In
der zweiten am 8. Juni 2017 beschlossenen Gesetzesnovelle wurden Familien mit
Kindern bestraft. Interessant waren dabei die Unterschiede in der Argumentation: War
bei der ersten Novelle offiziell von ÖVP und FPÖ noch die Rede von notwendigen
Einsparungen, um das Landesbudget nicht aus dem Ruder laufen zu lassen, so ist es
bei der zweiten Mindestsicherungs-Novelle gar nicht mehr um Einsparung gegangen –
sondern um Bestrafung. Denn tatsächlich verursacht die zweite Novelle einen
wesentlich höheren Verwaltungsaufwand – also Zusatzkosten für das Landesbudget.
Und auf zweifelhafte Zahlen wieviel die Kürzung bei den sozial Schwächsten in unserer
Gesellschaft finanziell „bringt“, wollten sich ÖVP und FPÖ diesmal nicht mehr einlassen.
Zu tief ist noch die Wunde von der ersten falschen „Einsparprognose“ bei der
Mindestsicherungsnovelle zu Lasten von Menschen mit befristeten Aufenthaltstiteln.
Denn die Prognose war um etwa das Tausendfache zu hoch.
Konfliktgesetze als neue Normalität im Oö. Landtag
Nicht primär wegen des Proporzes in der Landesregierung hat es im
Oberösterreichischen Landtag über Jahrzehnte hinweg großen Konsens in
Gesetzgebungsfragen gegeben. Intensive Beratungen, Expertisen und die Einbindung
der notwendigen externen Partnerinnen und Partner machten den überwiegenden
Großteil der Landtags-Gesetzesmaterien zu Konsensthemen. Das hat sich spätestens
jetzt geändert. Gesetze werden nicht mehr standardmäßig beraten. Stelzer forciert
stattdessen das schnelle Durchpeitschen von Gesetzesvorschlägen. Erinnerungen an
das unter Ex-Bundeskanzler Schüssel – ebenfalls in Koalition mit der FPÖ – praktizierte
Prinzip „Speed Kills“ werden bei politischen Beobachtern wach. Einige Belege dafür
finden sich in der bevorstehenden Landtagssitzung am 6. Juli 2017.
1. ÖVP/FPÖ-Schuldengesetz (Stabilitätssicherungsgesetz 459/2017):
– Die Landtagsklubs von ÖVP und FPÖ haben das von Stelzer angekündigte Gesetz
als Initiativantrag eingebracht und so die übliche Bürgerbeteiligung (etwa
Begutachtungsverfahren) ausgehebelt.
– Landeshauptmann Stelzer hat den Beschluss im Landtag für den 6. Juli 2017
bereits öffentlich in einer Pressekonferenz verkündet, bevor die Beilage im Oö.
Landtag überhaupt eingegangen ist.
– Es hat zum Gesetz keine einzige Unterausschusssitzung zur Vorberatung
gegeben.
– Das Gesetz ist inhaltlich umstritten, sowohl was die volkswirtschaftliche
Sinnhaftigkeit anbelangt, aber auch weil es ein Paradefall für „golden plating“ ist.
Diese Form der Überregulierung wird von ÖVP und FPÖ regelmäßig als schlechte
Gesetzgebung dargestellt.
– Das Gesetz schafft zusätzliche Bürokratie und Kosten, obwohl ohnehin der
„österreichweite Stabilitätspakt“ bereits eine Schuldenbremse vorsieht. Die echte
Notwendigkeit dieses Gesetzes ist unklar, zumal ÖVP und FPÖ über eine 2/3-
Mehrheit im Oö. Landtag verfügen und LH Stelzer als Finanzreferent alle
Steuerungshebel in der Hand hält.
– Das Gesetz ist beispielhafte Anlassgesetzgebung, weil es nur im Budgetjahr 2018
zur Anwendung kommen kann. Im Gesetzestext selbst heißt es, dass für das
Budgetjahr 2019 das Gesetz nicht mehr anwendbar ist, weil dann ganz andere
Regeln gelten.
2. Novelle zur Entmachtung der Antidiskriminierungsstelle (ADG-Novelle 437/2017)
– Sehr viele Begutachtungsstellungnahmen aus der Bevölkerung kritisieren die
bevorstehende Gesetzesnovelle.
– LH Stelzer ist als zuständiger Referent nicht bereit, auf die inhaltlich
begründeten Stellungnahmen einzugehen.
– Keine einzige Unterausschuss-Sitzung zur Vorberatung, weil VP/FP keine
Bereitschaft zur inhaltlichen Beratung signalisieren.
– Gesetzesnovelle zielt auf Schwächung der Antidiskriminierungsstelle (nur
Landesbedienstete werden als Leiter zugelassen, akademische Einstufung
fällt weg) ab und wird von den zahlreichen Kritikern als machtpolitischer Eingriff in
einem gesellschaftspolitisch sensiblen Bereich gesehen.
3. Novelle für mächtigere Ordnungswachdienste (Polizeistrafgesetz-Novelle
390/2017)
– Gesetzesmaterie ist sehr sensibel, weil staatliches Gewaltmonopol geregelt wird.
– ÖVP/FPÖ-Prestigeprojekt „Stadtwache“ wird ausgeweitet, ohne notwendige
Begleitmaßnahmen (Ausbildung etc.) zu regeln.
– Warnungen vor möglichen Konfliktsituationen zwischen Ordnungswachen und
Betrunkenen (für die sie dann zuständig wären) ignoriert FPÖ-Sicherheitslandesrat
Podgorschek.
– Statt einer klaren Forderung an die Bundesregierung die Dienstposten auf den OÖ-
Polizeiinspektionen voll zu besetzen, wird „Billigalternative“ zur Polizei ausgebaut.
– Folgeproblem rund um Bewaffnung der Ordnungsdienste/Stadtwachen droht.
4. Schulgesetz zu Lasten der Gemeinden (Pflichtschulorgansiationsgesetznovelle
2017)
– Städtebund zeigt im Begutachtungsverfahren zahlreiche Schwächen im Gesetz
auf: Kosten durch neue Erzieher/innen zur Lernhilfe und Aufgaben (Kontrolle der
Schulkonten) werden auf Kommunen abgeschoben.
– Die Kritikpunkte werden im Rahmen der einzigen stattgefundenen
Unterausschusssitzung und den eingeholten Expertisen der zuständigen
Landesabteilungen bestätigt.
– Zuständige Bildungsreferentin Haberlander ignoriert die Kritik und ändert den
nachweislich falschen Gesetzesantrag nicht.
– ÖVP/FPÖ wollen mit ihrer Mehrheit das fehlerhafte Gesetz trotzdem unverändert
beschließen.
Die SPÖ setzt sich mit Abänderungsantrag gegen die Fehler im Gesetz ein.
SPÖ warnt: Gesetze sind kein Spielzeug der Macht
„Mit dem ehemaligen Landeshauptmann Dr. Pühringer hat es so etwas nicht gegeben“,
bringt es Klubvorsitzender Makor auf den Punkt. Gesetze sind zwar die Werkzeuge der
Mächtigen, sie dürfen aber auch von Mehrheitskoalitionen nicht als Spielzeug der
parteipolitischen Inszenierung missbraucht werden. „Der demokratiepolitische Schaden
im Land ist mit wenigen unüberlegten Beschlüssen schnell entstanden. Das Vertrauen
geht dauerhaft verloren, wenn die Bevölkerung merkt, dass die Gesetze vorrangig der
Stelzer-Show dienen“, so Makor.
Der SPÖ-Klubvorsitzende appelliert daher an die mit einer 2/3-Mehrheit ausgestattete
VP/FP-Koalition zum Umdenken. „Machtpolitisch hätten es ÖVP und FPÖ sogar in der
Hand ihren Gesetzespopulismus in die Landesverfassung hineinzutragen. Damit es
nicht so weit kommt, warnen wir heute hier öffentlich. Politik darf natürlich bildhaft und
bürgernah sein – aber wenn Gesetze primär zur politischen Inszenierung missbraucht
und Argumente nicht mehr gehört werden, dann läuft etwas falsch in Oberösterreich“,
so Makor. Diese Erkenntnis, dass die gestaltende Kraft im Miteinander liegt, hat das
oberösterreichische Klima über Jahrzehnte geprägt und es zu einem sprichwörtlichen
Symbol der Zusammenarbeit gemacht. Das über Jahrzehnte gewachsene
oberösterreichische Klima wird jedoch von Landeshauptmann Stelzer gerade massiv
gefährdet.
Landtagsvorschau:
Aktion 20.000 für über 50-jährige Arbeitnehmer/innen in Oberösterreich nutzen
Landes-Dringlichkeitsantrag
Das Land Oberösterreich soll sich möglichst rasch auf die Aktion 20.000 der
Bundesregierung vorbereiten, um Arbeitssuchenden über 50 zu helfen. Mit der Aktion
sollen neue Arbeitsplätze in öffentlichen Strukturen für Arbeitslose über 50 Jahre
geschaffen werden. Es geht also darum, die Stellenpläne zu überarbeiten,
Arbeitsprofile zu entwickeln und sinnstiftende Tätigkeitsfelder zu definieren, in
allen Bereichen der Landesverwaltung. Ebenso gilt es in Zusammenarbeit mit den
Gemeinden dort ebenso die Potentiale auszuloten und die notwendigen
Vorbereitungen zu treffen. Sonst droht am Ende des Tages die Aktion 20.000 an
engmaschigen Landesregelungen oder Dienstpostenplänen zu scheitern.
Trotz guter Ausbildung sind Über-50-Jährige überdurchschnittlich oft von
Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Bundesweit zählen aktuell mehr als 50.000
Menschen zu dieser Gruppe. In Oberösterreich gab es Ende Mai 2017 5.417 Personen
über 50 Jahre, die beim AMS länger als ein Jahr als „arbeitslos“ oder „in Schulung“
vorgemerkt waren. Häufig sind das Personen, die Jahrzehnte an Berufserfahrung
vorweisen können, deren hohes Potential an Erfahrung aber zugunsten reiner
Kostenüberlegungen geopfert wird.
Wer einmal als „zum alten Eisen zählend“ abgestempelt wird, hat schlechte Chancen
wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden. Denn die Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt ist für diese Gruppe ohne spezielle Unterstützung oder Förderung kaum
möglich. Nur rund jedem fünften Betroffenen konnte im Jahr 2015 ein neuer Arbeitsplatz
vermittelt werden. Verbunden mit der Anhebung des Pensionsantrittsalters besteht
dringender Handlungsbedarf, auf den das Sozialministerium mit der Aktion 20.000
reagiert hat.
Bundesweit wird das Projekt ab Jänner 2018 implementiert. In Oberösterreich sind in
den Bezirken Urfahr-Umgebung und Linz bereits mit Juli die ersten Pilotprojekte
angelaufen. Von Seiten der Landesregierung ist es daher dringend geboten, die
notwendigen Vorbereitungen zur optimalen Durchführung der Aktion 20.000 zu
treffen. Dazu soll das Land bereits im ersten Jahr mindestens 150 Arbeitsplätze für
Über-50-Jährige beisteuern. Im Jahr darauf müssen dann zusätzliche 200 Arbeitsplätze
des Landes im Rahmen der Aktion 20.000 folgen, womit die Landesbeteiligung an der
Aktion 20.000 auf mindestens 350 Arbeitsplätze anwachsen würde.
Bundes-Kommunalpaket zur Gänze den Gemeinden zur Verfügung stellen
Landes-Dringlichkeitsantrag
175 Millionen Euro stellt die Bundesregierung zur Förderung von kommunalen
Infrastrukturprojekten österreichweit zusätzlich zur Verfügung. Mit diesen Geldern
soll die Lebensqualität in den Gemeinden erhöht und das zarte Pflänzchen der
Konjunktur nachhaltig genährt werden. Denn Gemeinde-Investitionen sind konjunkturell
sehr wirksam, es kommen regelmäßig Firmen aus der Region zum Zug und die
gestärkte kommunale Infrastruktur erhöht auch die regionale Wertschöpfung.
Bei der Zuteilung des Oberösterreich-Anteils an den 175 Millionen Fördergeldern gibt es
jedoch unterschiedliche Ansichten: Die SPÖ fordert deshalb eine Klarstellung im
Landtag, dass die Bundesförderungen bei den einzelnen Projekten zur Gänze auf
den Gemeindeanteil angerechnet werden, damit die Restkosten für die Gemeinden
möglichst gering ausfallen. ÖVP und FPÖ dürfen die Bundesförderungen nicht vorweg
bei den Projektkosten abziehen, um so den Landesfinanzierungsanteil an den
Gemeindeprojekten zu schmälern. Das würde nicht nur die Gemeinden benachteiligen,
sondern auch die Konjunktur schwächen, weil dann zahlreiche Projekte durch höhere
Gemeindekosten gar nicht zustande kommen werden.
Notwendige Korrekturen zur Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle
SPÖ-Abänderungsantrag zu einem Landesgesetz
Um zu verhindern, dass das Land Oberösterreich einmal mehr Kosten und
Aufgaben an Städte und Gemeinden verschiebt – ohne die erforderlichen Mittel
zuzuteilen – bringt der SPÖ-Landtagsklub einen Abänderungsantrag zum
Pflichtschulorganisationsgesetz mit folgenden wesentlichen Inhalten ein:
– Die Gemeinden erhalten die Zusatzkosten der Gesetzesnovelle, die durch
höherwertiges Personal im Bereich der Lernhilfe entstehen vom Land ersetzt.
– Die Gemeinden müssen die neuen Schulkonten nur insofern kontrollieren,
als sie auch als Schulerhalter zuständig sind. Dinge, die nicht zur Gemeinde
gehören (Schullandwochen, Schulfest, Museumsbesuch), sind von den
zuständigen Stellen (Bildungsdirektion, bzw. Bildungsabteilung) stichprobenartig
zu prüfen.
– Fachliche Fehler im Gesetz wurden korrigiert, damit diese korrekt budgetiert
werden können (auf Zusatzkosten durch Sprachstartgruppen wurde vergessen).
3 mündliche Anfragen: Ambulanz-Wartezeiten in Oberösterreich, Rückschlag für
Fachhochschule Innviertel und fehlender Gelder für Güterwege und Gemeinden
– Klubvorsitzender LAbg Christian Makor an LR Hiegelsberger: Zum Thema
Fachhochschulen heißt es im Landes-Koalitionsvertrag von ÖVP und FPÖ wörtlich:
„Weiters machen wir uns beim Bund dafür stark, dass der Standort für die geplante
Fachhochschule im Bereich Agrar(-Technik) in Oberösterreich sein wird. Dabei werden
wir evaluieren, welcher Standort am besten dafür geeignet ist und das Innviertel
besonders in diese Überlegungen einbeziehen.“ Im Neuen Volksblatt vom 30. Juli 2016
werden Sie zitiert, dass die Agrar-FH ins Innviertel muss. In einer Pressekonferenz am
21. Juni 2017 haben Sie gemeinsam mit Landeshauptmann Mag. Stelzer bekannt
gegeben, dass der Studiengang Agrartechnologie- und Management an den FHStandorten
Wels, Steyr und Hagenberg abgehalten werden wird.
Warum wird der neue Fachhochschul-Studiengang Agrartechnologie- und
Management nun entgegen Ihrer Ankündigung nicht im Innviertel angesiedelt?
– Verkehrssprecher LAbg. Erich Rippl an LR Steinkellner: Protestresolutionen aus
den Gemeinden führten im April 2016 zur öffentlichen Ankündigung von Ihnen Herr
Landesrat (LK Nr. 72 vom 14. April 2016), dass im Zuge des Nachtragsvoranschlags zu
den veranschlagten 17,5 Mio. Euro weitere 3.070.000 Euro für Gemeindestraßen und
Güterwege aufgestellt werden würden. Dieses öffentliche Versprechen wurde nur im
Ausmaß von rund 2 Millionen eingehalten. Tatsächlich hat das Land OÖ 2016 nur 19,5
Mio Euro dafür vorgesehen. Auf die Diskrepanz, dass bei den Güterwegen andere
Zahlen im Haushaltsvoranschlag aufscheinen, als dann tatsächlich Mittel zur Verfügung
gestellt werden, habe ich im Budgetlandtag im Dezember 2016 hingewiesen.
Warum haben Sie den Gemeinden zu den im Jahr 2016 veranschlagten 17,5 Mio.
Euro für Gemeindestraßen- und Güterwegeerhaltung die zusätzlich zugesagten
rund 3 Millionen Euro nicht in vollem Umfang zur Verfügung gestellt?
– Gesundheitssprecher LAbg. Peter Binder an LR Haberlander: Aktuell kursiert auf
Facebook der Bericht einer Mutter, die mit ihrem 5 Wochen alten Säugling 8 Stunden in
einer Ambulanz ausharren musste. Drei Stunden wartete die Betroffene alleine auf die
Befundbesprechung. Auch allgemein lässt sich feststellen, dass die
OberösterreicherInnen mit den Wartezeiten in Ambulanzen am unzufriedensten sind,
während sie etwa die Kompetenz des Pflegepersonals und die medizinische
Versorgung positiv bewerten. Das zeigt eine, im September 2016 durchgeführte und im
Rahmen des jüngsten Jahresberichts der Spitalsreform-Evaluierungskommission
veröffentlichte, Bevölkerungsbefragung.
Mit welchen durchschnittlichen Wartezeiten müssen PatientInnen in den
Ambulanzen der jeweiligen Versorgungsregionen rechnen