Nach Jahren der Wartezeit kommt Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaft in Oberösterreich
“Eingetragene Partnerschaften” sollen in Oberösterreich nicht länger diskriminiert werden – das ist die gute Nachricht, nach dem heutigen Unterausschuss “Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz. “Es hat mehr als drei Jahre an Überzeugungsarbeit erfordert, um die landesgesetzliche Diskriminierung von Eingetragenen Partnerschaften endlich auszuräumen. Heute ist es endlich soweit, dass eine echte Gleichstellung erfolgt – auch was Pflegefreistellung und Hospizkarenz anbelangt. Ich freue mich für alle Eingetragenen PartnerInnen, dass es nach langjährigem Einsatz endlich gelungen ist, ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen”, so SPÖ-Klubvorsitzende Mag.a Gertraud Jahn.
Die ursprüngliche Initiative der SPÖ im Jahr 2010 erfolgte nach Einführung des Rechtsinstituts der Eingetragenen Partnerschaft Ende 2009 durch den Bund. “Unser Ziel war ein Sammelgesetz, das alle Diskriminierungen aus den verschiedenen Landesgesetzen Oberösterreichs entfernt. Diese Initiative hat sich aufgrund von Widerständen in der ÖVP über längere Zeit verzögert. Diskriminierungen bei Pflegefreistellung und Hospizkarenz blieben aufgrund der Weigerung der ÖVP auch bei einer ersten landesgesetzlichen Anpassung bestehen. Heute freue ich mich aber für die Betroffenen, dass endlich eine echte Gleichstellung herge-stellt wird – was in einem Rechtsstaat wie Österreich eigentlich selbstverständlich sein müsste”, argumentiert Jahn. Endgültig beschlossen werden soll die gesetzlichen Verbesserungen bei der nächsten Landtagssitzung im Zuge des “Verwaltungsgerichts-Anpassungsgesetz”.