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LHStv. Josef Ackerl nimmt im Landtag feierlich Abschied

Bei einer feierlichen Debatte zu Beginn des letzten Tages der dreitägigen Budgetsitzung wird LHStv. Josef Ackerl kommenden Donnerstag seine Abschiedsrede vor dem Oö. Landtag halten. Dabei werden VertreterInnen aller vier Landtagsfraktionen zu Wort kommen. Für SPÖ-Klubvorsitzende Gertraud Jahn ist das Ende der über 20 Jahre andauernden Ära Ackerl in der Landesregierung der Anlass, um die Leistungen des Landeshauptmannstellvertreters für unser Land in Erinnerung zu rufen: “Josef Ackerl hat als Sozialreferent eine ganze Reihe an Meilensteinen für mehr Solidarität und soziale Gerechtigkeit gesetzt. Man denke dabei an den Ausbau der Alten- und Pflegeheime, neue Wege in der Behindertenhilfe die zu mehr Selbstbestimmung führten und die Neuordnung der Jugendwohlfahrt hin zu einer Serviceeinrichtung, um nur eine Auswahl zu nennen. Auch seine Funktion als Gemeindereferent darf nicht unerwähnt bleiben. Hier hat er zum nachhaltigen Aufbau von Infrastrukturen insbesondere in Oberösterreichs Landgemeinden beigetragen.”

Meilensteine der Regierungsarbeit von LHStv. Ackerl im Detail:

Verbesserungen in der Soziallandschaft
Am 21. Oktober 1993 übernahm Josef Ackerl die Agenden für soziale Angelegenheiten in der Oö. Landesregierung. Zu seinen ersten Aktivitäten gehörte es, sämtliche Alten- und Pflegeheime in Oberösterreich einer baulichen Überprüfung zu unterziehen, und auch festzustellen, ob das ausreichende Personal für die erforderliche Betreuung und Pflege vorhanden ist. Bei fast 2/3 aller Altenheime wurde festgestellt, dass ein massiver Erneuerungs- bzw. Sanierungsbedarf bestand. Soziallandesrat Ackerl hat daraufhin eine Qualitätsoffensive gestartet und etwa 80 Alten- und Pflegeheime neu gebaut und weitere saniert. Vieles, das den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern heute als selbstverständlich erscheint, wurde erst in den letzten 20 Jahren in dieser Qualität entwickelt, ausgebaut und gesetzlich abgesichert. Es wurde ein neues Sozialhilfegesetz, das Sozialberufegesetz und ein neues Chancengleichheitsgesetz beschlossen. Dazu kamen die Frauenhäuser und die Schuldnerberatung. Ebenso wurden wichtige Reformen in der Jugendwohlfahrt durchgeführt und die Sozialberatungstellen von 18 auf 66 in allen Bezirken ausgebaut.

Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigung
Der entscheidende Meilenstein in der Politik für Menschen mit Beeinträchtigungen ist der bereits vor Jahren eingeleitete Paradigmenwechsel hin zur verstärkten Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache und entscheiden als Kundinnen und Kunden über Art und Inhalt der von ihnen benötigten Leistungen. Die Zeiten der Bevormundung – in denen nicht die Menschen mit Beeinträchtigungen über die Auswahl und Zusammensetzung ihres Angebots bestimmt haben, sondern das Angebot über die Menschen mit Beeinträchtigungen bestimmt hat – sollten mit dem Inkrafttreten des OÖ. Chancengleichheitsgesetzes endgültig zu Ende gehen. In diesem Gesetz ist der beschriebene Paradigmenwechsel verankert, deshalb ist es auf Initiative von Sozialreferent Ackerl von Beginn an unter aktiver Mitarbeit der Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Beeinträchtigung und von Anbietereinrichtungen entstanden. Die gesetzliche Verankerung einer “echten” Interessensvertretung ist auch einer der Meilensteine, die mit dem oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz erreicht wurden. Es gibt heute mehr als 750 Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen gegenüber früher 170.

Jugendwohlfahrt
Zu Beginn der Amtszeit von Landesrat Josef Ackerl im Jahr 1993 steckte auch die oberösterreichische Jugendwohlfahrt in ihrer heutigen Form noch in den Kinderschuhen. Der mit dem oberösterreichischen Jugendwohlfahrtsgesetz von 1991 eingeleitete Paradigmenwechsel – von der “Fürsorge” zum “hilfeorientierten Service für Kinder, Jugendliche und deren Eltern” – stand erst am Anfang. Entsprechend dünn war zu dieser Zeit die Angebotslandschaft, bis Mitte der 1990er Jahre die Initiativen von Sozial-Landesrat Josef Ackerl zu greifen begannen. Heute versteht sich die Jugend-wohlfahrt als Serviceeinrichtung: Sowenig “Behörde” als notwendig, soviel Hilfe, Be-ratung und Unterstützung wie möglich. Die Aufgaben der Jugendwohlfahrt in Oberös-terreich reichen von der Mutterberatung über Eltern-Kind-Zentren bis zur Fremdunterbringung von Kindern- und Jugendlichen in Heimen oder bei Pflegeeltern. Vor allem der Ausbau der präventiven Angebote war ein Schwerpunkt der letzten Jahre. Denn durch den richtigen Umgang mit den Kleinsten der Gesellschaft entstehen viele Probleme in der Entwicklung von Kindern erst gar nicht.

Gemeinderessort
Mit Milliarden an Bedarfszuweisungsmitteln wurden unzählige kommunale Bau- und Investitionsprojekte in Oberösterreich erst möglich gemacht. Die Bandbreite deckt das gesamte Spektrum der Gemeindezuständigkeiten ab und reicht damit von Gemeindestraßen- und Güterwegen über Schulen, Investitionen in das Feuerwehr- und Rettungswesen bis zu Kultur- Sport und Freizeiteinrichtungen.  Damit wurde eine dauerhafte bauliche wie soziale Infrastruktur errichtet, die gerade in den Landgemeinden der Abwanderung entgegenwirkt und den Gemeinden Zukunft gibt. Durch die Auftragsvergaben der Gemeinden, die insbesondere an lokale Unternehmungen gehen, profitiert die Wirtschaft vor Ort, was besonders in den kritischen Randzonen Arbeitsplätze sichert, beziehungsweise schafft.

“Josef Ackerl wird bei der Landtagssitzung am 23. Jänner ein gut bestelltes Haus übergeben. Ich darf ihm dafür ein herzliches Danke für die geleistete Arbeit für die oberösterreichische Bevölkerung sagen und ihm für seine persönliche Zukunft alles Gute wünschen!” so Klubvorsitzende Gertraud Jahn.

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