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SP-Chefin Birgit Gerstorfer fordert Lösung: „Abschiebung von asylwerbenden Lehrlingen ist ein ideologiegetriebener Unsinn“

14. November 2018

SP-Chefin Birgit Gerstorfer fordert Lösung: „Abschiebung von asylwerbenden Lehrlingen ist ein ideologiegetriebener Unsinn“

Neues Modell: Rot-Weiß-Rot-Karte für asylwerbende Lehrlinge oder Studierende, die ihre Ausbildung in Österreich erfolgreich abgeschlossen haben

Es ist ein lange andauernder Streit, ob junge Asylwerberinnen und Asylwerber, die bei uns eine Lehre absolvieren bzw. bereits erfolgreich abgeschlossen haben, in Österreich bleiben dürfen oder abgeschoben werden sollen, wenn sie plötzlich einen negativen Asylbescheid erhalten. Gleiches gilt auch für Studierende, die ihre Ausbildung an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben. SPOÖ-Vorsitzende Birgit Gerstorfer fordert, diesen „ideologiegetriebenen Unsinn” endlich zu beenden. Mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte wäre das rasch und unbürokratisch möglich.

Birgit Gerstorfer kritisiert, dass ÖVP und FPÖ ein ideologisches Spiel auf dem Rücken junger Menschen und zum Nachteil der heimischen Wirtschaft spielen. Einerseits sucht die Wirtschaft händeringend lernwillige und engagierte junge Leute. Gleichzeitig gibt es viele junge Asylwerberinnen und Asylwerber, die eine Lehre beginnen möchten.

Das unrühmliche Spiel beenden und positive Perspektiven schaffen

Jetzt bringt die Arbeitsmarkt-Expertin und ehemalige AMS-Chefin in die unrühmliche Diskussion eine Variante ins Spiel, die das Hin und Her zwischen Wirtschaft und (rechter) Politik beenden und für junge, asylwerbende Menschen positive Perspektiven schaffen könnte: Eine Rot-Weiß-Rot-Karte für asylwerbende Lehrlinge und für Studierende, die ihre Ausbildung in Österreich erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist eine gesetzliche Form der Zuwanderung zum Zwecke der Beschäftigung für Personen aus einem Drittstaat (einem Staat außerhalb der EU) mit dem Ziel, in Österreich zu leben und zu arbeiten. Die Rot-Weiß-Rot-Karte können qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen beantragen.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird für 24 Monate ausgestellt. Sie berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.

Derzeit können folgende Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten:

+ Besonders Hochqualifizierte

+ Fachkräfte in Mangelberufen

+ Sonstige Schlüsselkräfte

+ StudienabsolventInnen einer österreichischen Hochschule

+ Selbstständige Schlüsselkräfte

+ Start-up GründerInnen

Für asylwerbende Lehrlinge oder asylwerbende Studierende, die ihre Ausbildung in Österreich erfolgreich abgeschlossen haben, ist die Rot-Weiß-Rot-Karte derzeit nicht vorgesehen.

Für die von Gerstorfer geforderte zusätzliche Rot-Weiß-Rot Karte für AsylwerberInnen, die sich bereits in Österreich aufhalten und aktuell eine Lehrausbildung oder Studium absolvieren, wäre eine Änderung im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erforderlich. Derzeit befinden sich AsylwerberInnen Lt. § 1 Abs 2 Z 1 nicht im Geltungsbereich des NAG.

+ AsylwerberInnen, die in Österreich ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, könnten nach dieser Änderung im NAG einen Antrag auf Rot-Weiß-Rot-Karte  für Studienabsolventen gem. § 12 b Z 2 AuslBG nach dem bereits bestehenden Rot-Weiß-Rot-Karten-System einbringen.

+ Für AsylwerberInnen, die eine Lehre in Österreich erfolgreich abgeschlossen haben, wäre eine Implementierung in die Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte im Mangelberuf gem. § 12a AuslBG möglich.

Den Weg frei machen für eine vernünftige und menschliche Lösung

„Wir werden im Landtag den Antrag einbringen, die Bundesregierung aufzufordern, diese gesetzlichen Änderungen herbeizuführen und damit den Weg frei zu machen für eine vernünftige, menschliche Lösung im Sinne der Wirtschaft und vieler, hochmotivierter junger Menschen, die in diesem Land arbeiten und einen Beitrag zu unserem Wohlstand und zur Sicherung unserer Daseinsvorsorge leisten möchten“, sagt Gerstorfer.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte

Die Rot-Weiß-Rot-Karte können derzeit besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, selbstständige Schlüsselkräfte, sonstige Schlüsselkräfte, Start-up-GründerInnen und StudienabsolventInnen einer österreichischen Hochschule und beantragen. Die Karte wird für 24 Monate ausgestellt. Sie berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.

Die Behörde darf den Aufenthaltstitel nur erteilen, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (Einkünfte zumindest in der Höhe des jeweils maßgeblichen Ausgleichszulagenrichtsatzes von derzeit 909,42 Euro für Alleinstehende). Die/der Antragsteller/in muss während des Aufenthaltes in Österreich über eine Krankenversicherung verfügen, die alle Risiken abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist und sie/er muss Anspruch auf eine ortsübliche Unterkunft haben (z.B. aufgrund eines Mietvertrages).

Im vergangenen Jahr wurden 1.908 Rot-Weiß-Rot-Karten ausgestellt, die meisten (420) an BürgerInnen aus Bosnien-Herzegowina.

 

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