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SPOÖ Gerstorfer: ÖVP und FPÖ lassen Pflegeeltern im Stich

22. November 2018

SPOÖ Gerstorfer: ÖVP und FPÖ lassen Pflegeeltern im Stich

Seit Monaten werden die Krisenpflege-Eltern sowohl von der schwarzblauen Koalition in Oberösterreich als auch von der Bundesregierung im Stich gelassen. Seit Juli bekommen die Krisenpflegeeltern aufgrund eines Erlasses des Familienministeriums kein Kinderbetreuungsgeld mehr. Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer hat in einem Gespräch mit Krisenpflegemüttern zugesagt, dass sie sich dafür einsetzen wird, dass der Erlass umgehend zurück genommen wird. Seitdem gab es zahlreiche Gespräche und Initiativen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, um diesen Missstand abzustellen. Heute wurde ein Antrag der SPÖ in der Sitzung des Sozialausschusses behandelt. Das Land solle die Bundesregierung auffordern, in dieser Angelegenheit rasch tätig zu werden, damit die Pflegeeltern endlich wieder Kinderbetreuungsgeld erhalten. Dieser Antrag wurde nun von der schwarz-blauen Mehrheit erneut zurück gestellt und auf die nächste Sitzung im Jänner des kommenden Jahres verschoben.

SPOÖ-Chefin Birgit Gerstorfer: „Das ist ein unwürdiges Spiel, das ÖVP und FPÖ sowohl im Land als auch im Bund auf dem Rücken der Eltern und Kinder austragen. Die Krisenpflegemütter leisten eine ganz wichtige Arbeit und sind für Säuglinge und Kleinkinder in schwierigsten Lebenssituationen 24 Stunden am Tag da. Und die Regierungsparteien lassen die Pflegeeltern im Stich.“ Bis Juli dieses Jahres bekamen Krisenpflegemütter für die Dauer, in der sie für ein Kind sorgen, Kinderbetreuungsgeld. Aufgrund eines Erlasses des Familienministeriums gibt es kein Kinderbetreuungsgeld mehr, weil es sich – so die Begründung – bei dieser Form der Betreuung um kein Dauerpflegeverhältnis handelt.

33 Krisenpflegemütter in Oberösterreich geben Säuglingen und kleinen Kindern in Krisenzeiten Zuwendung, Geborgenheit und Wärme. Die Kinder werden aus unterschiedlichsten Gründen – meist aufgrund schwieriger Familiensituationen – für Tage, Wochen oder Monate in eine Krisenpflegefamilie gegeben. So lange, bis geklärt ist, ob das Kind zurück zu den leiblichen Eltern kann, ob es zu Verwandten oder dauerhaft zu Pflegeeltern kommt. Die Krisenpflegemütter können – da sie auf Abruf bereit stehen – keinem anderen  Beruf nachgehen.

 

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