SPÖ Oberösterreich

Möglichkeiten, wie du die SPÖ unterstützen kannst

Mitmachen

Krisenpflegeeltern wird weiter Kinderbetreuungsgeld gestrichen: „Familienministerin Bogner-Strauß lässt Kinder im Stich“

17. Januar 2019

Krisenpflegeeltern wird weiter Kinderbetreuungsgeld gestrichen: „Familienministerin Bogner-Strauß lässt Kinder im Stich“

Seit Juli 2018 bekommen die Krisenpflegeltern aufgrund eines Erlasses des Familienministeriums kein Kinderbetreuungsgeld mehr. Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer hat sich sofort gegen diese Ungerechtigkeit gewehrt und Unterstützung zugesagt. „Es ist ein Affront gegenüber den Krisenpflegeeltern und den Kindern. Die Familienministerin lässt die Betroffenen völlig im Stich und riskiert deren Zukunftsperspektive“, zeigt sich Birgit Gerstorfer verärgert.

Krisenpflegeeltern geben Säuglingen und kleinen Kindern in Krisenzeiten Zuwendung, Geborgenheit und Wärme. Sie nehmen Kinder in Notsituationen auf, für Tage, Wochen oder Monate. So lange, bis geklärt ist, ob das Kind zurück zu den leiblichen Eltern kann, ob es zu Verwandten oder dauerhaft zu Pflegeeltern kommt. In vielen Fällen ist ein rasches Einschreiten notwendig und Krisenpflegeeltern nehmen dann ein Kind auch innerhalb von wenigen Stunden bei sich auf und leisten wertvolle Hilfe. Ohne diesen Einsatz hätten diese Kinder keine oder eine bedeutend schlechtere Zukunftsperspektive.

Nichts geschehen

„Ich habe im Sommer 2018 vehement auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen und Familienministerin Bogner-Strauß aufgefordert, den Erlass zurückzunehmen. Obwohl diese eine Lösung im Interesse der Krisenpflegeeltern versprochen hat, ist bis heute nichts geschehen. Im Gegenteil, jede Aufforderung auf Bundes- oder Landesebene, den Krisenpflegeeltern Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz zugänglich zu machen,  wurde von ÖVP und FPÖ vertagt. So auch in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses, wo Schwarz-Blau eine Resolution an den Bund neuerlich blockiert hat.

Rechtsweg einschlagen

In der Zwischenzeit ist das Sozialressort des Landes in finanzielle Vorleistung gegangen, um Härtefälle in der Krisenbetreuung auszugleichen. Den Betroffenen bleibt bisher nur der Weg einer gerichtlichen Klage. So wurde letzte Woche einer Krisenpflegemutter am Bezirksgericht Wels das Kinderbetreuungsgeld in erster Instanz zugesprochen. „Es ist beschämend, dass Krisenpflegefamilien gezwungen werden, den Rechtsweg einzuschlagen, um ihren gerechtfertigten Anspruch geltend zu machen. Das ist unmenschlich und politisch nicht vertretbar“, sagt Gerstorfer.

Von "Arbeit" zu "Wohnen"

Wir kämpfen um deine Rechte!

Schicke mir weitere Infos

Social Media Kanäle

Besuche unsere Social Media Kanäle!