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SP-Ablinger kritisiert das geplante FPÖ-Belastungspaket für Alleinerzieherinnen bei der Wohnbeihilfe

SPÖ-Landesfrauenvorsitzende NRin Sonja Ablinger kritisiert die Pläne von FPÖ-Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner, wonach in Zukunft sämtliche Unterhaltszahlungen (Alimente) für Kinder in das Einkommen von Alleinerziehenden miteingerechnet werden sollen. „Wenn Unterhaltsleistungen für Kinder plötzlich als Einkommensbestandteile einer Alleinerzieherinnen gelten, werden viele von ihnen entweder deutlich weniger oder gar keine Wohnbeihilfe mehr vom Land erhalten, sollte sich Landesrat Haimbuchner mit seiner Belastungswelle durchsetzen“, stellt Ablinger fest. Eine Vollzeit berufstätige Mutter, die mit ihren drei Kindern in einer geförderten 90m² Mietwohnung lebt, würde 180 Euro weniger Beihilfe erhalten. „Da soll der Herr Landesrat doch einmal erklären, warum er sich am Geldbörsel von Alleinerzieherinnen bedient“, so die Frauenvorsitzende Ablinger
Das Einsparungspotential der Novelle beträgt 2,4 Millionen, betroffen davon sind rund 2.500 Haushalte. Laut Arbeiterkammer Oberösterreich sind Alleinerziehende einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt, konkret sind 30 Prozent der Ein-Eltern-Haushalte armutsgefährdet. Mehr als zwei Drittel der Alleinerziehenden sind Frauen. „Erst vor kurzem war eine alleinerziehende Mutter bei mir, die mir von ihren Geldnöten erzählte. Will ihr Herr Haimbuchner erklären, dass sie ab nächstes Jahr auch weniger Wohnbeihilfe bekommt?“, zeigt sich NRin Ablinger entrüstet und fordert abschließend ein Bekenntnis von dem FPÖ-Politiker, seine Pläne, Unterhaltsleistungen in die Berechnung für die Wohnbeihilfe einzubeziehen, fallen zulassen.
Fallbeispiele für die Auswirkungen von FP-Haimbuchners Pläne für die Wohnbeihilfe:
Fall 1: Teilzeit – Alleinerziehende Mutter mit einem Kind, geförderte Mietwohnung mit 70 m², monatliche Miete (ohne BK) € 400,–, monatliches Einkommen als Verkäuferin: € 800,–
Wohnbeihilfe alt: € 245,– monatlich
Wohnbeihilfe neu: € 210,– monatlich
Differenz:- € 35,– pro Monat

Fall 2: Teilzeit – Alleinerziehende Mutter mit drei Kindern, Vater zahlt Unterhalt, geförderte Mietwohnung 90 m², monatliche Miete (ohne BK) € 500,–, monatliches Einkommen als Verkäuferin: € 800,–
Wohnbeihilfe alt: € 315,– monatlich
Wohnbeihilfe neu: € 300,– monatlich
Differenz: – € 15,– pro Monat

Fall 3: Vollzeit – Alleinerziehende Mutter mit drei Kindern, Vater zahlt Unterhalt, geförderte Mietwohnung 90 m², monatliche Miete (ohne BK) € 400,–, monatliches Einkommen: € 1.200,–
Wohnbeihilfe alt: € 315,– monatlich
Wohnbeihilfe neu: € 135,75 monatlich
Differenz: – € 179,25 pro Monat

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