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ÖVP-Vorstoß für bewaffnete Stadtwachen gestoppt: Konkurrenzklausel bleibt trotz Polizeireform erhalten

Die vom Land Oberösterreich abgegebene Stellungnahme zur Polizeireform teilt die SPÖ nicht, stellt Landtagsabgeordneter Hermann Krenn klar. Besonders kritisch betrachtet der SPÖ-Sprecher für den Öffentlichen Dienst die Forderung nach Wegfall der so genannten Konkurrenzklausel. “Ich halte es für bedenklich, dass die ÖVP hier in einer offiziellen Stellungnahme des Landes die parteipolitische Forderung nach bewaffneten Stadtwachen in Linz, Wels und Steyr eingebracht hat. Vor allem vor dem Hintergrund, dass erst vor wenigen Jahren Polizei und Gendarmerie zu einem Wachkörper zusammengeführt wurden, wäre es jetzt geradezu absurd, eine neuerliche Doppelstruktur zu schaffen”, argumentiert Krenn. Die Bundesregierung hat aber in der nunmehr vorliegenden Regierungsvorlage dem ÖVP-Ersuchen nach bewaffneten Stadtwachen eine Absage erteilt und die Konkurrenzklausel beibehalten.

Die Konkurrenzklausel ist historisch begründet und legt fest, dass im Einflussbereich von Bundespolizeidirektionen neben der Polizei kein paralleler Wachkörper errichtet werden kann. Deshalb dürfen etwa auch städtische Ordnungsdienste keine Waffen tragen. “Die Ordnungsdienste sind von ihrer Ausbildung und von ihrer Aufgabenstellung her absolut nicht mit der Polizei vergleichbar. Ich halte auch nichts davon, diese Strukturen immer stärker auszudehnen und mit zusätzlichen Kompetenzen auszustatten, wie sich das die ÖVP wünscht. Denn gerade im sensiblen Sicherheitsbereich sind qualitative Anforderungen und klare Strukturen von höchster Bedeutung. Bevor fragwürdige Doppelgleisigkeiten in den großen Städten geschaffen werden, sollten besser die jeweiligen Polizeidienststellen ausgebaut werden”, ist Krenn sicher.

Durch die Verlagerung polizeilicher Aufgaben und die Errichtung von parallelen Strukturen entstehen in der Praxis viele Probleme, wie etwa beim Bettelverbotsgesetz. “Eine Festnahme stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit dar und kann nur unter ganz klar definierten Voraussetzungen erfolgen. Polizistinnen und Polizisten werden deshalb intensiv ausgebildet, um im Anlassfall korrekt zu handeln. Wenn aber städtische Ordnungsdienste, die nicht über diese Ausbildung verfügen, derartige Kompetenzen erhalten, dann kann das in der Praxis zu massiven Problem führen”, warnt der SPÖ-Landtagsabgeordnete.

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