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Bettelverbot: Verfassungsgerichtshof nimmt Bedenken von SPÖ und Grünen sehr ernst

Die 14 VerfassungsrichterInnen unter der Leitung von Präsident Dr. Holzinger haben bei der heutigen öffentlichen Verhandlung die von SPÖ und Grünen kritisierten Punkte am Oö. Bettelverbot intensiv hinterfragt. Im Zuge dieser Befragung haben die VertreterInnen der Oö. Landesregierung bestätigt, dass das Bettelverbot nicht nur das Verbot aggressiven Bettelns meint, sondern auch friedliche Formen des Bettelns unter Strafe stellt. “Das Oö. Bettelverbot ist unpräzise, in der Praxis untauglich und in sich widersprüchlich. Deswegen hat die SPÖ dieses Gesetz von Anfang an abgelehnt und erstmals in der Geschichte von Oberösterreich eine Gesetzesprüfung vor dem VfGH initiiert. Allein der Gedanke, dass schlecht ausgebildete Ordnungsdienste sogar das Festnahmerecht erhalten, ist entschieden abzulehnen”, kritisiert SPÖ-Klubvorsitzende Mag.a Gertraud Jahn das parteipolitisch motivierte Gesetz von ÖVP und FPÖ.

Mit einem Urteil über die Verfassungsprüfung des Oö. Bettelverbots ist bis zum Frühsommer 2012 zu rechnen. Das Urteil kann durchaus Auswirkungen auf die in den anderen Bundesländern bestehenden Bettelverbote haben, weil ein Hauptkritikpunkt von SPÖ und Grünen die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes in dieser Angelegenheit ist. “Klagsvertreter Prof. Dr. Binder hat unsere Kritik vor dem VfGH klar gemacht und die bereits von den Universitätsprofessoren Dr. Funk und Dr. Birklbauer formulierten Argumente weiter verstärkt. Die Verhandlung hat dennoch einmal mehr gezeigt, wie schwammig das Oö. Bettelverbot formuliert ist und wie viele Punkte kritisch zu hinterfragen sind. Die Vorstellung, dass die Ordnungsdienste ein so diffiziles Gesetz in der Praxis anwenden sollen, lässt einem den kalten Schauer über den Rücken laufen”, so Jahn.

Aus Sicht der SPÖ ist es bedenklich, dass die Angelegenheit überhaupt vor den VfGH kommen musste, weil die SPÖ die ganze Zeit über für ein sachliches und praktikables Gesetz zur Regelung aggressiver und organisierter Bettelei zur Verfügung gestanden ist. Die ÖVP und FPÖ haben das Gesetz jedoch in Husch-Pfusch-Manier durchgedrückt. “Es ist auch aus demokratiepolitischen Gründen abzulehnen, wenn eine Partei wie die ÖVP über eine de facto Mehrheit im Oö. Landtag versucht, die vorliegenden Bedenken von Praktikern gegenüber dem Gesetz einfach vom Tisch zu wischen, nur um eine parteipolitische Spielwiese für städtische Ordnungsdienste zu errichten – und das alles auf dem Rücken sozial Schwacher, die zum Betteln gezwungen sind!” schließt Klubvorsitzende Mag.a Jahn.

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