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Schulpflichtverletzungen: Bildungsministerin Schmied setzt auf Kooperation statt Konflikt

“Wer häufig die Schule schwänzt, der schadet sich selbst am allermeisten – durch deutlich schlechtere Jobperspektiven in der Arbeitswelt nach der Schule. Bildungsministerin Schmied hat deshalb völlig richtig das Thema Prävention und Hilfsangebote ins Zentrum ihres Stufenplans gegen Schulpflichtverletzungen gestellt. Besonders positiv sehe ich, dass zu Beginn jeder Schulstufe in den Klassen jeweils konkrete Verhaltensvereinbarungen erarbeitet werden, um für alle Beteiligten ganz klar die Spielregeln des Miteinanders festzulegen”, stellt die oberösterreichische SPÖ-Klubvorsitzende und Bildungssprecherin Mag.a Gertraud Jahn klar.

Diese Verhaltensvereinbarungen stellen die Basis des konkreten Stufenplans der Bildungs-ministerin gegen regelmäßige Schulpflichtverletzungen dar. Kommt es zu mindestens 10 unentschuldigten Fehltagen in einem Semester ist ein verpflichtendes Gespräch zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und Lehrkraft bzw. Schulleitung zu führen. “In diesem Gespräch wird eine schriftliche Vereinbarung über die nächsten Schritte erarbeitet und die Verantwortung für die Vermeidung von Schulpflichtverletzungen wird geklärt. Die Ursachen dafür können vielfältig sein und von Schulangst über Mobbing bis hin zu verschiedensten persönlichen Problemen reichen”, macht Jahn deutlich, dass Strafen allein gegen Schulschwänzen wenig effektiv wären.

Tritt innerhalb von 4 Wochen keine Verbesserung der Situation auf, dann werden die schulischen Beratungssysteme einbezogen. Schulpsychologen oder Jugendcoaching sollen dabei zur Konfliktlösung und Vermittlung zwischen den Beteiligten beitragen. Sollte sich auch da-durch keine Verbesserung ergeben, wird offiziell in der Stufe 3 die Schulaufsicht eingeschalten und es findet ein weiteres Gespräch aller Beteiligten auch mit der Schulaufsicht statt. Bleibt auch dieser Schritt binnen zwei Wochen ohne Wirkung, so wird als Stufe 4 die Jugendwohlfahrt mit dem Fall befasst – sie soll feststellen ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Erst als fünfte und letzte Stufe sind Verwaltungsstrafen wegen Schulpflichtverletzung vorgesehen. “Die Strafandrohung dient im Wesentlichen als Druckmittel für die Kooperation aller Beteiligten im Verfahren. Auch das Verfahren ist ganz klar darauf ausgerichtet, der Schülerin oder dem Schüler dabei zu helfen, den Weg zurück zum regulären Schulbesuch und damit zu einer positiven Zukunftsperspektive zu ebnen”, schließt Jahn.

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