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Evaluierung bestätigt positive Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes

Im heutigen Unterausschuss wurde der Evaluierungsbericht zum Chancengleichheitsgesetzes (CHG) behandelt. Die durch das CHG erreichten Fortschritte für beeinträchtigte Menschen sind im Wesentlichen ein Mehr an Leistungen, Mitsprachemöglichkeiten und Teilhabe sowie Rechtsansprüche auf subsidiäres Mindesteinkommen und Bescheide in leicht verständlicher Sprache.  „Die Studie zeigt eine große Zufriedenheit der  Betroffenen mit dem Gesetz. Einzig an den knappen finanziellen Mitteln, die leider nicht allen alle benötigten Leistungen ermöglichen, gibt es berechtigte Kritik. Hier sind dringend zusätzliche Gelder notwendig. Wer dies leugnet, redet Qualitätsverschlechterungen das Wort, die wir strikt ablehnen“, so SPÖ-Sozialsprecher Hans Affenzeller.

Das mit 1. September 2008 in Kraft getretene Chancengleichheitsgesetz löste das Behindertengesetz von 1991 ab. Das neue Gesetz erweiterte den Leistungskatalog, ermöglichte Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang zur Mindestsicherung und verankerte Interessensvertretungen der Betroffenen. Die Verbesserungen wurden von der heute präsentierten Evaluierungsstudie bestätigt. „100% der Befragten sehen ihre persönlichen Bedürfnisse und Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Leistungserbringung berücksichtigt. 96% sind überzeugt, passgenaue Hilfen zu erhalten. Das sind Werte, die die positive Umsetzung des Gesetzes beweisen“, ist Affenzeller überzeugt.

„Sozialreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl bemüht sich nach Kräften, dass betroffene Menschen die benötigten Leistungen in ausreichendem Ausmaß erhalten. Es fehlen aber beispielsweise etwa 3.000 Wohnplätze. Kürzungen in den Psychiatrischen Tageskliniken durch die Spitalsreform führen ebenso dazu, dass mehr Menschen Leistungen nach dem CHG beantragen. Seit 2009 wurde das Sozialbudget nicht mehr um 7% erhöht, wie es davor der Fall war. Das bringt bei steigender Anspruchnahme der Leistungen des CHG Lücken in der Finanzierung mit sich. Die Zurufe das System doch einfach günstiger zu machen, würden weniger Leistungen und weniger Personal bei schlechterer Bezahlung bedeuten. Damit sinkt die Qualität der Betreuung, was wir SozialdemokratInnen auf keinen Fall wollen. Deshalb muss dringend über die Erschließung zusätzlicher öffentlicher Mittel nachgedacht werden“, argumentiert Affenzeller.

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