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SPÖ-Klub einhellig gegen gewerbsmäßiges Betteln

4. Juli 2014

SPÖ-Klub einhellig gegen gewerbsmäßiges Betteln

„Sensible Angelegenheiten, wie die Frage der Bettelei, werden bei uns im Klub so lange diskutiert, wie es nötig ist. Dabei haben wir gemeinsam die heutige Vorgangsweise vereinbart“, erklärt SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor. Konkret hat der SPÖ-Landtagsklub mit allen abgegebenen Stimmen die von Landeshauptmannstellvertreter Reinhold Entholzer vorgelegte Novelle zum Polizeistrafgesetz beschlossen. SPÖ-Familiensprecherin Petra Müllner hat aufgrund von persönlichen inhaltlichen und moralischen Bedenken den Plenarsaal verlassen und somit dem Gesetz nicht zugestimmt. Der Zusatzantrag von ÖVP/FPÖ mit erweiterten Kompetenzen für städtische Ordnungswachen wurde von der SPÖ strikt abgelehnt.

Familiensprecherin Petra Müllner ist überzeugt, dass Geldstrafen keine Lösung für das Phänomen der Bettelei sind, sondern lediglich zu einer Verlagerung des Problems führen. „Ich mache mir Sorgen, dass immer mehr Verbote zu einer Verrohung der Gesellschaft führen. Diese Entwicklung lehne ich ab – deshalb habe ich auch nicht für das neue Gesetz gestimmt“, stellt Müllner klar.

Die Vorgangsweise von ÖVP und FPÖ, welche mit einem Zusatzantrag die Regierungsvorlage bereits in der heutigen Landtagssitzung verschärft und neue Kompetenzen für Ordnungswachen beschlossen haben, wird in der SPÖ sehr kritisch gesehen. „ÖVP und FPÖ spielen ein gefährliches Spiel. Heute statten sie behelfsmäßig ausgebildete Ordnungswachen mit Polizeikompetenzen aus. Welche Staatsaufgabe wird morgen qualitativ verschlechtert?“, macht sich SPÖ-Klubvorsitzender Makor Sorgen um das demokratische System.

Die von Landeshauptmannstellvertreter Entholzer vorgelegte Polizeistrafgesetz-Novelle entspricht gerade beim „gewerbsmäßigen Betteln“ der Grundposition der SPÖ bereits vor dem Beschluss des ersten Bettelverbots-Gesetzes durch ÖVP/FPÖ im Sommer 2011. „Die SPÖ hat vor Beschluss des ‚alten Gesetzes‘ immer klargemacht, dass wir für Regelungen gegen gewerbsmäßiges und aggressives Betteln eintreten – das alte ÖVP/FPÖ-Gesetz war jedoch so schwammig, dass es einem weitgehenden Bettelverbot nahe gekommen ist. Vom Verfassungsgerichtshof wurden die problematischen Formulierungen bei der Anfechtung als ‚missglückt‘ abgetan und einschränkend interpretiert“, so Makor.

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