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LH-Stv. Entholzer zu Urteil gegen Josef S.: „Das Recht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit darf nicht angegriffen werden!“

23. Juli 2014

LH-Stv. Entholzer zu Urteil gegen Josef S.: „Das Recht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit darf nicht angegriffen werden!“

Anlässlich des Schuldspruchs gegen den deutschen Studenten Josef S. nimmt der  Landesparteivorsitzende der SPÖ Oberösterreich, Landeshauptmann-Stv. Reinhold Entholzer, heute erneut Stellung, um den im Prozess angewendeten § 274 StGB, Landfriedensbruch, in Frage zu stellen: „Es stimmt mich schon bedenklich, dass hier offenbar versucht wird, einen Präzedenzfall zu schaffen, um zukünftig Menschen, die von ihrem Demonstrations- und Versammlungsrecht Gebrauch machen wollen, einzuschüchtern. Zumindest entsteht durch das gestern getroffene Urteil, das jede Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, dieser Eindruck.“

Entholzer fordert, dass der Paragraf 274 StGB dringend überarbeitet werden muss: „Zivilcouragierte Menschen, die ein Zeichen gegen jene setzen, die die Demokratie untergraben wollen, sind wertvoll für eben diese und dürfen nicht durch diesen missbräuchlich verwendeten Paragrafen davon abgehalten werden. Eine Konkretisierung des Paragrafen ist daher dringend notwendig, um diesen Missbrauch gegen Grundrechte Einhalt zu gebieten. Antifaschismus darf nicht zum Verbrechen werden!“

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