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Höchste Zeit für Ausbau der Kinderbetreuung, Frau Landesrätin Hummer!

12. September 2014

Höchste Zeit für Ausbau der Kinderbetreuung, Frau Landesrätin Hummer!

Grundsätzlich positiv reagiert die SPÖ-Landesfrauenvorsitzende Sonja Ablinger auf den Vorstoß von LRin Hummer, den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für unter 3-Jährige zu forcieren. Dennoch kommt die „Ausbauoffensive“ reichlich spät, meint Ablinger „In puncto Kinderbetreuungsplätzen ist es in Oberösterreich eigentlich schon 5 nach 12. Wir liegen bei einem derzeitigen Betreuungsangebot von 3,3 % bei den unter Dreijährigen – eine deutliche Unterschreitung des Barcelona-Ziels von 33%“, zitiert Ablinger die Zahlen aus dem aktuellen Frauenmonitor der AK OÖ. In diesem Zusammenhang erneuert Sonja Ablinger auch die langjährige Forderung der SPÖ Frauen nach einem einklagbaren Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung.

Die Kinderbetreuungssituation ist in Oberösterreich bekanntermaßen prekär. So gibt es noch immer häufig Probleme mit den Kinderbetreuungsangeboten in den Gemeinden, ganz besonders in den Sommermonaten. Nach wie vor fehlt hierzulande ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz und die großen Lücken bei den Angeboten werden zu Recht und seit langem von unterschiedlicher Seite beklagt bzw. Verbesserungen eingefordert.

Nach dem Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF-Indikator) der Arbeiterkammer (mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit, an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet, Angebot Mittagessen und maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen) bieten in Oberösterreich lediglich 15 der Gemeinden eine Kinderbetreuung an, die dem VIF-Indikator entspricht. Darüber fehlen laut aktueller AK-Erhebung in 19 % der oberösterreichischen Gemeinden Betreuungsangebote für Unter-Dreijährige. 25 % der Gemeinden bieten keine Nachmittagsbetreuung für VolksschülerInnen an. In 28 % der Gemeinden gibt es kein Mittagessen im Kindergarten und in 46 % der Gemeinden hat der Kindergarten weniger als acht Stunden geöffnet. „Die Ausbauoffensive von Bund und Land lässt auf Besserung hoffen. Dennoch garantiert nur ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz eine flächendeckende Betreuung.“, so Ablinger.

Landesfrauenvorsitzende Sonja Ablinger weist in diesem Zusammenhang auf eine Gesetzeslücke hin: Frauen, die arbeitslos sind, haben oft keinen Kinderbetreuungsplatz, WEIL sie arbeitslos sind. Diese Frauen haben dann noch viel weniger die Chance, einen Platz in einem sogenannten Sommerkindergarten für ihr Kind zugewiesen zu bekommen. Darüber hinaus passen die Öffnungszeiten sehr oft nicht mit den Arbeitszeiten zusammen, die die berufliche Tätigkeit fordert. Gleichermaßen ist es nachvollziehbar, dass das Arbeitsmarktservice bei Arbeitslosen von einer gewissen Verfügbarkeit ausgeht und als Kriterium anlegt. Dass aber die Frauen mit dem Entzug der Arbeitslosenunterstützung für die Kinderbetreuungslücken der Kommunen bestraft werden, ist weder nachvollziehbar noch angemessen. Auf jeden Fall ist das eine Gesetzeslücke, die es zu schließen gilt, was laut Auskunft aus dem Arbeitsmarktservice auch möglich wäre.

„Das Recht auf qualitätsvolle ganztägige Kinderbetreuung für jedes Kind bis zum Ende der Schulpflicht in Stadt und Land, fördert den Nachwuchs und macht Eltern existenzsichernde Arbeitsplätze überhaupt erst zugänglich“, so Ablinger.

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